Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. Mai 2009 - 9 Sa 950/08 - aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 1. Oktober 2008 - 4b Ca 7303/08 F - wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen. Der Zinsausspruch im Urteil des Arbeitsgerichts wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 442/09
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Juni 2009 - 3 Sa 135/09 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 515/09
1. In § 11 Abs. 1 BUrlG ist die Bemessungsgrundlage für den nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unabdingbaren Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub geregelt. 2. Die Tarifvertragsparteien haben nur einen eingeschränkten Gestaltungsspielraum, wenn sie für den gesetzlichen Mindesturlaub von § 11 Abs. 1 BUrlG abweichende Bemessungsregeln aufstellen. Es muss mindestens das Entgelt sichergestellt sein, das bei Fortführung der Arbeit ohne urlaubsbedingte Freistellung gewöhnlich verdient würde.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 510/09
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Mai 2009 - 5 Sa 1996/08 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 29. Oktober 2008 - 1 Ca 393/08 Ö - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen weiteren Arbeitstag Zusatzurlaub für das Jahr 2007 zu gewähren. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3, die Kosten des Berufungs- und des...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 486/09
Bei karitativen Unternehmen oder Betrieben iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG sind Tendenzträger regelmäßig nur solche Arbeitnehmer, die bei tendenzbezogenen Tätigkeitsinhalten im Wesentlichen frei über die Aufgabenerledigung entscheiden können und bei denen diese Tätigkeiten einen bedeutenden Anteil an ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 29/09
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2008 - 16 TaBV 1234/08 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 16/09
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. November 2008 - 21 TaBV 1084/08 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht dem Antrag zu 3. stattgegeben hat. Die Anschlussbeschwerde des Betriebsrats wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 26/09
Ein vom Vorsitzenden der Einigungsstelle nicht unterzeichneter Einigungsstellenspruch ist unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 30/09
Die Rechtsbeschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2009 - 5 TaBV 140/08 - wird als unzulässig verworfen. Auf die Rechtsbeschwerde der zu 3) beteiligten Arbeitgeberin wird der vorgenannte Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts aufgehoben. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. April 2008 - 6 BV 1291/07 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 32/09
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 2008 - 3 Sa 781/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 482/09
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist mit Unionsrecht unvereinbar und für Kündigungen, die nach dem 2. Dezember 2006 erklärt wurden, wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 714/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. August 2008 - 18 Sa 1197/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 936/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. November 2008 - 18 Sa 1194/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 1045/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Juni 2009 - 13 Sa 1609/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 582/09
1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Februar 2010 - 3 Sa 357/09 - wird als unzulässig verworfen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 21.970,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZN 354/10
2010-09-09
BAG 2. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. August 2008 - 18 Sa 1188/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 937/08
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. April 2009 - 6 Sa 429/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 493/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. April 2009 - 18 Sa 1196/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 446/09
2010-09-09
BAG 2. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2008 - 10 Sa 296/08 - aufgehoben. Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 9. April 2008 - 4 Ca 800/07 - wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 715/08
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juni 2009 - 9 Sa 997/08 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2008 - 21 Ca 17834/07 - wird insgesamt zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 513/09