Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2008 - 10 Sa 296/08 - aufgehoben. Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 9. April 2008 - 4 Ca 800/07 - wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das...