Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Dezember 2008 - 2 TaBV 13/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 33/09
Die Betriebsparteien können bereits vor Rechtshängigkeit eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs 4 BetrVG vereinbaren, sich der erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Entscheidung zu unterwerfen und hiergegen kein Rechtsmittel einzulegen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 73/09
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. März 2009 - 18 Sa 1295/07 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16. Mai 2007 - 10 Ca 890/07 - teilweise abgeändert. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5,44 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2006 zu zahlen. 4. Im Übrigen wird die Revision des Klägers zurückgewiesen. 5. Von den...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 557/09
Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur dann in eine Kündigung zum richtigen Kündigungstermin umgedeutet werden (§ 140 BGB), wenn sie nicht gemäß § 7 KSchG als rechtswirksam gilt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 700/09
1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2010 - 2 Sa 2778/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.335,52 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZN 599/10
Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 517/09
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2008 - 17 Sa 1469/07 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2007 - 5 Ca 2016/07 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat auch die Kosten von Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 489/08
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. September 2009 - 9 TaBV 58/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 ABR 139/09
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 28. April 2010 - 10 Sa 64/09 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.203,61 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZN 671/10
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Februar 2009 - 11 Sa 1315/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 276/09
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 17. Dezember 2008 - 1 Sa 31/08 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 165/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Januar 2009 - 11 Sa 1131/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 146/09
2010-08-25
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. November 2008 - 5 Sa 215/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 9/09
2010-08-25
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. November 2008 - 4 Sa 248/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 16/09
2010-08-25
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. November 2008 - 6 Sa 178/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 12/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Oktober 2008 - 5 Sa 843/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 23/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Oktober 2008 - 11 Sa 755/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 95/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. November 2008 - 6 Sa 228/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 14/09
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2008 - 14 Sa 1276/08 - aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 5/09
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Versetzungsvorbehalts, dass diese Klausel inhaltlich der Regelung des § 106 Satz 1 GewO entspricht, so unterliegt sie keiner Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die vertragliche Regelung muss die Beschränkung auf den materiellen Gehalt des § 106 GewO unter Berücksichtigung der für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsgrundsätze aus sich heraus erkennen lassen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 275/09