Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2009 - 23 Sa 2411/08 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. September 2008 - 58 Ca 1769/08 - teilweise abgeändert. Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 792,27 Euro brutto zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat das...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 806/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Februar 2010 - 3 Sa 638/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 255/10
2011-05-18
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2009 - 14 Sa 1550/08 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 9. September 2008 - 5 Ca 1097/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 551/09
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2009 - 16 Sa 1081/08 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 190/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. März 2009 - 17 Sa 1093/08 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben. 2. Der Tenor des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. März 2009 - 17 Sa 1093/08 - wird aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 592,96 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Dezember 2007 zu zahlen. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 213/09
2011-05-18
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2009 - 14 Sa 1549/08 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 9. September 2008 - 5 Ca 1095/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 550/09
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2009 - 14 Sa 1585/08 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18. September 2008 - 4 Ca 1096/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 549/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2009 - 20 Sa 1136/09 - wird als unzulässig verworfen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 346/10
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Januar 2010 - 7 Sa 166/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 250/10
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2010 - 10 Sa 276/10 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 369/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2010 - 3 Sa 24/08 - im Umfang der Klagestattgabe aufgehoben. Insofern wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. April 2008 - 2 Ca 6062/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 181/10
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. März 2009 - 17 Sa 848/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 457/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 5. Mai 2009 - 22 Sa 53/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 511/09
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. April 2010 - 25 Sa 2550/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das beklagte Land zu einer Nettozahlung verurteilt wird und dass festgestellt wird, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, darüber hinaus 1.182,30 Euro für 2008 zurückzuzahlen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 379/10
Nach Inkrafttreten des TVöD bestand kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1a zum BAT in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung. Tarifliche Entgelterhöhungen durften daher grundsätzlich auf eine solche als Besitzstand weitergezahlte Zulage angerechnet werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 206/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2010 - 15 Sa 44/10 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 25. November 2009 - 5 Ca 2439/08 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 360/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2009 - 14 Sa 1783/08 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29. Oktober 2008 - 1 Ca 1098/08 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 552/09
I. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. März 2009 - 16 TaBV 5/08 - aufgehoben. II. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 8. April 2008 - 8 BV 27/07 - abgeändert: Die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung 1. des Herrn S C in die Tarifgruppe II, 1. Berufs-/Tätigkeitsjahr GTV, 2. der Frau Y K in die Tarifgruppe II, 2. Berufs-/Tätigkeitsjahr...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 ABR 82/09
Aus § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen ein gegen den Arbeitgeber gerichteter Anspruch der Gewerkschaften auf Beseitigung und Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen. Der Beseitigungsanspruch umfasst jedoch nicht die Wiederherstellung des tarifkonformen Zustands durch Nachzahlung der tariflichen Leistungen an die Arbeitnehmer.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 473/09
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - 18 TaBV 446/09 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Januar 2009 - 31 BV 20225/08 - wird unter Abweisung des in der Anhörung vom 16. Juli 2009 gestellten Hilfsantrags zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 121/09