Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2008 - 10 Sa 511/08 - aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 26. Februar 2008 - 32 Ca 8549/07 - wird insoweit zurückgewiesen, als die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger ab dem 1. März 2007 monatlich einen zusätzlichen Betrag iHv. 940,99 Euro brutto als Betriebsrente zu zahlen. Im Übrigen wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und...