Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2011 - 6 Sa 482/11 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird der Tenor des landesarbeitsgerichtlichen Urteils wie folgt gefasst: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 3. März 2011 - 1 Ca 452/10 - wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, die der Berechnung der Betriebsrente des...