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Urteile für Arbeitslosenversicherung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 891/13
...So begründet die Tätigkeit im Berufsbildungsbereich die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung außer in der Arbeitslosenversicherung (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr 9; SozR 3-2500 § 5 Nr 19), wird mithin als eine einer Beschäftigung vergleichbare Tätigkeit gewertet, bei der - wie bei der Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM - ohnehin nicht die üblicherweise sozialversicherungsrechtlich...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 17/09 R
...Außerdem gab sie Erklärungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beträge zur Arbeitslosenversicherung ab. Weiter gehende Forderungen wies sie - bis auf Zinsforderungen - zurück. Am 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 449/15
...Anders als die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, die monatlich im Voraus erbracht werden sollen, ist das Arbeitslosengeld nach dem SGB III keine bedarfsabhängige Leistung, sondern eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung mit Lohnersatzfunktion, die monatlich nachträglich ausgezahlt wird (§ 337 Abs. 2 SGB III idF vom 6. April 1998)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 321/11
...Pflegeversicherung ..." den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zuweist, nicht mehr deutlich, wohl aber in der bis zum 1.1.2002 geltenden Fassung des § 51 Abs 1, Abs 2 Satz 1 SGG idF des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999 , der wie folgt lautete: (1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 36/09 B
...[hinsichtlich § 43 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aF]; Staudinger/Sack/Seibl, BGB, 2017, § 134 Rn. 284). Hier zielten die Scheinwerkverträge gerade darauf, die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse zu verschleiern und das Genehmigungserfordernis zu umgehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 192/18
...Dem Gesetzgeber ging es zwar einerseits darum, eine "Flucht" vor einer abgesenkten vorzeitigen Altersrente in die bis dahin ungeminderte Erwerbsminderungsrente zu verhindern und so eine sachgerechte und sozial ausgewogene Risikoabgrenzung zwischen Renten- und Arbeitslosenversicherung zu statuieren (vgl BT-Drucks 14/4230 S 23) ....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 3/09 R
2016-11-15
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 184/16
2016-11-15
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 183/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 182/16
2017-06-20
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 227/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 172/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 179/16
...Auf ein etwaiges Vertrauen in die Tariffähigkeit der CGZP kann sich die Klägerin demgegenüber nicht berufen (hierzu c). 25 a) In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung für den vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag gemäß §§ 28d, 28e SGB IV das Arbeitsentgelt zugrunde (§ 226 Abs 1 S 1 Nr...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 11/14 R
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 580/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 507/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 579/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 582/15
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 481/16
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 539/15