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Urteile für Arbeitslosenversicherung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Kirchensteuer und 161,26 Euro Solidaritätszuschlag an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt, namentlich das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt, sowie für die Monate Oktober bis Dezember 2009 jeweils insgesamt 1.074,60 Euro an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung und jeweils insgesamt 151,20 Euro an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 732/11
...Zwar hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass die SPV-Beiträge von Beschäftigten in einer WfbM, wie auch nach § 251 Abs 2 Nr 2 SGB V die GKV-Beiträge, nach § 168 Abs 1 Nr 2 SGB VI die RV-Beiträge und nach § 346 Abs 2 SGB III Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ArblV), bis zu einer Entgeltgrenze von 20 vH der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV - im Falle der RV-Beiträge zzgl der auf...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 14/09 R
...Anspruch bewusst nur gegen den Rentenversicherungsträger richtete, folgt aus den Materialien hierzu, wonach die neu geschaffene gesetzliche Grundlage für die Erstattung von Beiträgen für Versicherte, denen das Alg oder die Arbeitslosenhilfe wegen der Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend entzogen wurde, an die Stelle verwaltungsinterner Absprachen der Träger der Arbeitslosenversicherung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 13/12 R
2011-06-28
BAG 3. Senat
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 285/09
2015-05-19
BAG 3. Senat
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 894/13
2011-06-28
BAG 3. Senat
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 284/09
...Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Gesetz den Kreis derjenigen, die bei typisierender Bewertung ihrer Schutzbedürftigkeit ausnahmsweise nicht weiter der Regelberechnung des JAV unterliegen, nur unvollständig erfasst hätte (vgl zu diesem Gesichtspunkt bei der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung von beurlaubten Berufssoldaten BSG, Urteil vom 29.7.2003 - B 12 KR 15/02 R, Juris...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 11/11 R
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 282/09
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 771/13
...In einem an die Beigeladene zu 1. gerichteten Bescheid stellte die Beklagte ua fest, dass die Klägerin beschäftigt und versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der sozialen Pflegeversicherung (sPV), in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und in der Arbeitslosenversicherung gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 13/13 R
2011-06-28
BAG 3. Senat
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 283/09
...Der Abzug von Sozialabgaben habe einheitlich für den gesamten Bemessungszeitraum zu erfolgen, weil in den Monaten März bis August 2013 und vom 1.9. bis 10.9.2013 - also in der überwiegenden Anzahl der Monate im Bemessungszeitraum (6 Monate und 10 Tage zu 5 Monaten und 20 Tagen) - Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet worden seien (Widerspruchsbescheid...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 10/17 R
...Ziel des Gesetzgebers war es damit, das durch die Arbeitslosenversicherung abzusichernde Arbeitsmarktrisiko von dem durch die Rentenversicherung abzusichernden Invaliditätsrisiko sachgerecht abzugrenzen (insbesondere auch durch Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit an die Rentenversicherung, vgl BT-Drucks 14/4230 S 1); weiteres Ziel war die Abschaffung der Rente wegen Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 78/09 R
2012-05-15
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 129/11
2012-05-15
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 509/11
2012-05-15
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 128/11
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 610/11
2012-05-15
BAG 3. Senat
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 281/11
2015-05-19
BAG 3. Senat
...Die Nettovergütung wird auf der Grundlage der Vergütungsgruppe 9, Stufe 16 des jeweiligen Vergütungstarifvertrages (auf der Basis des Manteltarifvertrages vom 21.07.1977/28.09.1982) unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 abzüglich sämtlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ermittelt. (7) Die Anpassung der Ruhegeld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 982/13
...Der Versorgungsvertrag bringt im übrigen noch folgende weitere Vorteile: - Mit der Verleihung der Versorgungsrechte ist grundsätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (und damit eine spürbare Erhöhung des Nettogehalts trotz der durch die gekürzte Vorsorgepauschale geringfügig höheren Steuerbelastung) verbunden. - Im Krankheitsfall wird das Gehalt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 771/15