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Urteile für Arbeitnehmererfindungsgesetz

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Soweit die beschränkte Verteidigung der Beklagten eventuelle Interessen des Erfinders beeinträchtigen könnte, betrifft dies nicht das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für das das Arbeitnehmererfindungsgesetz einschlägig ist, das Regelungen für eine vollständige oder teilweise Aufgabe des Schutzrechts durch den Arbeitgeber enthält, wobei für die von der Frage der Nichtigerklärung des...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 25/09
...Hieraus wird in der Literatur zutreffend der Schluss gezogen, dass als Einnahmen im Sinne von § 42 Nr. 4 ArbEG alle Vermögensvorteile anzusehen sind, die dem Dienstherrn zufließen und die kausal auf die Diensterfindung und deren Verwertung zurückzuführen sind (vgl. nur Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindungsgesetz, 5. Auflage, § 42 n.F. Rn. 167; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 59/12
...Sie macht geltend, dass die Nichtigkeitsbeklagten die Erfindung gegenüber ihrer damaligen Arbeitgeberin, einer Rechtsvorgängerin der Nichtigkeitsklägerin, nicht ordnungsgemäß, entsprechend der Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes, offenbart hätten. Infolgedessen sei die Rechtsvorgängerin der Nichtigkeitsklägerin nicht in der Lage gewesen, die Erfindung selbst in Anspruch zu nehmen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 6/15 (EP)
...Geltungsbereich … 2.3 Sachlich Die Vereinbarung gilt für alle eingereichten VV, die nicht die Voraussetzungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes erfüllen (siehe unter 1.1). Bei bereits eingeführten, aber nicht eingereichten VV gilt die Vereinbarung nur, wenn diese Vorschläge innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen Einführung eingereicht werden und die Einführung auf dem VV beruht. … 4....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 863/13
.... § 12 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Jedes Arbeitsergebnis, das der Mitarbeiter in Erfüllung seiner Arbeitsverpflichtung erzielt, steht ausschließlich der H bzw. den jeweiligen entleihenden Unternehmen zu und wird durch das vereinbarte Gehalt abgegolten, soweit dem nicht die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes entgegenstehen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 340/14
.... § 12 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Jedes Arbeitsergebnis, das der Mitarbeiter in Erfüllung oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Arbeitsverpflichtung erzielt, steht ausschließlich der H bzw. den jeweiligen entleihenden Unternehmen zu und wird durch das vereinbarte Gehalt abgegolten, soweit dem nicht die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes entgegenstehen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 467/14
...Zudem kann aufgrund der Bezugnahme auf das „Mitarbeiterüberlassungsgesetz für Patente“, womit trotz der fehlerhaften Bezeichnung vom Patentinhaber als Verfasser des Schreibens erkennbar das Arbeitnehmererfindungsgesetz (Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, ArbNErfG) gemeint war, vom Empfänger das Schreibens nur als uneingeschränkt und unbedingt gewolltes Angebot auf Übertragung der Rechte an der Erfindung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 8 W (pat) 67/12
...BPatG BlPMZ 90, 329; DPA BlPMZ 88, 324), der Festsetzung der Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (Bartenbach/Volz, 4. Aufl., RL Nr. 5, Rn. 26, RL Nr. 6 u. 7) als auch der Schadensberechnung nach § 139 PatG i. V. m. § 287 Abs. 1 ZPO im Wege der - abstrakten - Lizenzanalogie (vgl. z. B. Benkard, a. a. O., § 139 PatG, Rn. 63a, 65 m. w....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Li 1/16 (EP)