...Das Berufungsgericht, das die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. für gegeben erachtet, eröffnet sich den Weg der Berufungszurückweisung durch Beschluss und erhebt sich zugleich, da der Beschluss nach § 522 Abs. 3 ZPO a.F. der Anfechtung entzogen ist, zum letztinstanzlichen Gericht, und damit der Sache nach auch zum Adressaten der in Art. 267 Abs. 3 AEUV geregelten Vorlageverpflichtung...