...Soweit es dies "jedenfalls" für Fälle bekräftigt, in denen die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, verweist es nicht auf eine grundsätzliche Feststellungs- und Bindungswirkung solcher Bescheide, sondern darauf, dass der hier erlassene Bescheid mangels Anfechtung durch die Mitgliedsunternehmen der Beklagten (auch) der Klägerin gegenüber in Bestandskraft erwachsen sei....