...Da das Berufungsgericht das zusprechende Urteil des SG auf die Berufung der Beklagten nur insoweit aufgehoben hat, als diese zur Zahlung von Insg in Höhe eines Betrags von mehr als 1885,02 Euro verurteilt worden ist, ist Streitgegenstand mangels Revision der Klägerin letztlich das Begehren der Beklagten, deren statthafte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs 1 und 4 SGG) insgesamt abzuweisen...