...Für das Anrecht aus der Grundversicherung hat der Versorgungsträger als Ausgleichswert einen Kapitalwert von 13.457 €, für die Anrechte aus den beiden Zusatzversicherungen "Entgeltumwandlung" und "Riesterzulagen" Kapitalwerte von 245,50 € bzw. 87,51 € vorgeschlagen. 5 Das Amtsgericht hat den Versorgungsausgleich dahingehend geregelt, dass es die von beiden Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung...