.... … … (4) Leistungen, die Beschäftigten nach anderen Bestimmungen wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, sind auf die Abfindung anzurechnen. (5) Eine Abfindung steht nicht zu, wenn das Arbeitsverhältnis ruht … oder eine Rente wegen Alters vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann. (6) Absatz 1 findet bei Altersteilzeit keine Anwendung. … (8) Tritt die/der Beschäftigte...