...Danach wäre eine zeitliche Befristung nur im Hinblick auf die entfallende Versorgungsbedürftigkeit nicht zu beanstanden, im Falle der Invaliditätsversorgung namentlich dann, wenn die Erwerbsminderung endet, "insbesondere bei Verbesserung der Gesundheitssituation oder Erreichen der Altersgrenze" (Schreiben vom 24. Juli 2013, aaO Rn. 312; Schreiben vom 31....