...einer Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts zumutbar ist, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und kann nicht verallgemeinerungsfähig im Revisionsverfahren beantwortet werden. 10 Schließlich wirft die Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam noch die Rechtsfrage auf, "ob die Zulässigkeit der Feststellungsklage in den vorstehend a) genannten Fällen vor dem Ablehnungsbescheid...