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Urteile für Abfindung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 458/08
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 233/09
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 460/08
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 409/08
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 216/09
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 218/09
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 461/08
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 222/09
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 445/08
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 818/08
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Beschäftigungsjahr wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung auf die Abfindung zusätzlich gezahlt. Die sich bei einer Vergleichsrechnung ergebende Mehrrente wird mit der Anzahl der Monate zwischen Pensionierungsdatum und Alter 60, mindestens aber mit 12 multipliziert. Der so errechnete Betrag wird als einmalige Kapitalzahlung gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 454/08
...Abfindungen bzw. sonstige Ausgleichszahlungen sind im anzuwendenden Sozialplan in diesem Fall nicht vorgesehen und werden nicht geleistet. Dieses gilt vorbehaltlich der im Interessenausgleich vom 1. Juli 2005 dargestellten - sehr seltenen - Ausnahme. Wir würden es bedauern, wenn Sie dem Übergang Ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 840/08
...Zunächst sind auch diese ihrem Wesen nach kapitalisierte Versorgungsbezüge und erhöhen wie einmalige Kapitalleistungen oder -abfindungen (und wie laufende Versorgungsleistungen) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten, und zwar nicht nur im Monat ihrer Auszahlung, sondern auch darüber hinaus....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 5/09 R
...Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass nach der eindeutigen Regelung in der mit dem Gesamtbetriebsrat der A-G AG und den örtlichen Betriebsräten vereinbarten Überleitungsvereinbarung in diesem Fall kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, weder gegenüber der A-G AG, noch gegenüber A GmbH....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 872/07
...Entsprechendes gilt, wenn eine Abfindung der Berufsgenossenschaftsrente erfolgt ist; Anrechnungsgrundlage ist die Rente in der Höhe, in der sie gewährt worden wäre, wenn keine Abfindung erfolgt wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 226/15
...Dieser Abschichtungseffekt bestandskräftiger Teilentscheidungen bringt es mit sich, dass die Ergebnisse der auf den Feststellungszeitpunkt bezogenen Wertermittlung - nach Eintritt der Unanfechtbarkeit - der Abfindung zu Grunde zu legen sind (BVerwG, Urteil vom 29. April 1976 - 5 C 83.74 - Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 10 S. 2 f.; Beschlüsse vom 31....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 45/15
...Darin wurden dem damals 54-jährigen Kläger eine einmalige Abfindung von 184 300 DM für den Verlust des Arbeitsplatzes (Ziff 2 Aufhebungsvertrag) und ab "Erreichen des 55. Lebensjahres die Betriebsrente von 1327,55 DM monatlich" (Ziff 3 Aufhebungsvertrag) zugesagt. Tatsächlich wurde ihm ab 1.12.1998 ein "betriebliches Ruhegeld" nach der "Betriebsvereinbarung Versorgungsbestimmungen der A....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 12/15 R
...S räumte zugunsten des V ein Nutzungsrecht an einem zur Wohnung gehörenden Raum ein und verpflichtete sich, an seinen Bruder 50.000 € zur Abfindung von dessen väterlichen Pflichtteilsansprüchen zu zahlen. Die Überlassung des Miteigentumsanteils am Grundstück an S sollte unentgeltlich erfolgen, soweit dessen Wert die von S zu erbringenden Gegenleistungen übersteigen sollte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 60/11
...Erhöhung Abfindung bei Wechsel in Transfergesellschaft Die Abfindung erhöht sich für anspruchsberechtigte Beschäftigte im Sinne von III.1., die nach den Regelungen des Sozialplanes ein Angebot zum Wechsel in die Transfergesellschaft, nämlich ‚R-BQG’ annehmen, um 20 %, der Sozialplanabfindung nach III.2. max. um EUR 15.000,00. … Abweichende Regelungen hierfür gelten für Beschäftigte, die ein Angebot...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 785/10
2012-05-15
BAG 7. Senat
...Erhöhung Abfindung bei Wechsel in Transfergesellschaft Die Abfindung erhöht sich für anspruchsberechtigte Beschäftigte im Sinne von III.1., die nach den Regelungen des Sozialplanes ein Angebot zum Wechsel in die Transfergesellschaft, nämlich ‚R-BQG’ annehmen, um 20 %, der Sozialplanabfindung nach III.2. max. um EUR 15.000,00. … Abweichende Regelungen hierfür gelten für Beschäftigte, die ein Angebot...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 786/10