...für die letzten 36 Monate vor Eintritt des Versorgungsfalles zugesagten regelmäßigen Bruttomonatsentgelte zu verstehen, und zwar ohne Mehrarbeitsverdienste, Abschlußvergütung, Tantieme, Provision, Gratifikation, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Wohnungsgeld, Trennungsentschädigungen, Erfindervergütungen, vermögenswirksame Leistungen oder sonstige regelmäßige oder einmalige Vergütungen oder Zuschläge...