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Urteile für Zeitarbeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Auch Systematik und Tarifzusammenhang machen deutlich, dass § 7.2 Abs. 1 MTV Zeitarbeit dem Grunde nach die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag regelt, § 7.2 Abs. 2 MTV Zeitarbeit hingegen Regelungen zur Höhe dieses Zuschlags trifft. 14 a) Nach der Überschrift der Norm trifft § 7 MTV Zeitarbeit Regelungen über Zuschläge für Arbeit unter erschwerten Bedingungen, nämlich in...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 578/16
...Die in Bezug genommenen Tarifverträge waren der Manteltarifvertrag Zeitarbeit, der Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit, der Entgelttarifvertrag Zeitarbeit der Tarifgemeinschaft der Mitgliedsgewerkschaften des DGB (IG BCE, NGG, IG Metall, GEW, ver.di, IG Bau, TRANSNET und GdP) und dem BZA (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.; im Folgenden als MTV Zeitarbeit BZA/DGB; ERTV Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 6/15 R
...Juli 2003 einen Manteltarifvertrag Zeitarbeit (MTV 2003), einen Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit (ERTV 2003) und einen Entgelttarifvertrag Zeitarbeit (ETV 2003) mit „den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB“....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 13/14
...Die Beteiligten streiten über die Tarifzuständigkeiten von Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für mehrere mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) abgeschlossenen Tarifverträge. 2 Der Antragsteller war bei der M als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lag ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 62/14
...Im Arbeitsvertrag war die Anwendung der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge (Manteltarifvertrag, Entgelttarif- und Entgeltrahmentarifvertrag) in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZB 72/12
...Sollten die in Ziffer 3 in Bezug genommenen Tarifverträge unwirksam werden, sollen sich die Rechte und Pflichten aus diesem Arbeitsverhältnis nach dem Manteltarifvertrag (MTV) vom 22.07.2003, dem Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit (ERTV) vom 22.07.2003 sowie dem Entgelttarifvertrag Zeitarbeit (ETV) vom 22.07.2003, jeweils geschlossen zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 920/12
...(AMP) einerseits und der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV), dem Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD), dem Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB), medsonet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 700/12
2017-02-22
BAG 5. Senat
...Unterbrechungen im vorgenannten Sinne. (3) Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte: - nach der sechsten vollendeten Woche 15 % - nach dem dritten vollendeten Monat 20 % - nach dem fünften vollendeten Monat 30 % - nach dem siebten vollendeten Monat 45 % - nach dem neunten vollendeten Monat 50 % des Stundentabellenentgelts des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 555/14
2017-02-22
BAG 5. Senat
...Unterbrechungen im vorgenannten Sinne. (3) Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte: - nach der sechsten vollendeten Woche 15 % - nach dem dritten vollendeten Monat 20 % - nach dem fünften vollendeten Monat 30 % - nach dem siebten vollendeten Monat 45 % - nach dem neunten vollendeten Monat 50 % des Stundentabellenentgelts des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 553/14
2017-02-22
BAG 5. Senat
...Unterbrechungen im vorgenannten Sinne. (3) Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte: - nach der sechsten vollendeten Woche 15 % - nach dem dritten vollendeten Monat 20 % - nach dem fünften vollendeten Monat 30 % - nach dem siebten vollendeten Monat 45 % - nach dem neunten vollendeten Monat 50 % des Stundentabellenentgelts des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 554/14
...jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. ... (3) Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte: - nach der sechsten vollendeten Woche 15 % - nach dem dritten vollendeten Monat 20 % - nach dem fünften vollendeten Monat 30 % - nach dem siebten vollendeten Monat 45 % - nach dem neunten vollendeten Monat 50 % des Stundentabellenentgelts des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 453/15
...Im Übrigen sei das EuGH-Urteil Go fair-Zeitarbeit vom 12. März 2015 C-594/13 (EU:C:2015:164) im Streitfall nicht anwendbar, weil er, der Kläger, eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter sei und keine gewerbliche Personalgestellung betreibe. 11 II. Die Revision ist begründet. Das Urteil ist aufzuheben und die Klage abzuweisen (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 56/14
...Gegenstand und Bezugnahme auf Tarifvertrag … Die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Arbeitsvertrages bestimmen sich nach den nachstehenden Regelungen sowie nach dem zwischen der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung, derzeit bestehend...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 1048/12
...Unterbrechungen im vorgenannten Sinne. (3) Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb folgende Prozentwerte: - nach der sechsten vollendeten Woche 15 % - nach dem dritten vollendeten Monat 20 % - nach dem fünften vollendeten Monat 30 % - nach dem siebten vollendeten Monat 45 % - nach dem neunten vollendeten Monat 50 % des Stundentabellenentgelts des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 552/14
...Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit entsprechend des nachfolgend genannten Entgeltrahmentarifvertrages wie folgt eingruppiert: Entgeltgruppe: AWE 4+ Die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Arbeitsvertrages bestimmen sich nach den nachstehenden Regelungen sowie nach den zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 254/13
...Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit entsprechend des nachfolgend genannten Entgeltrahmentarifvertrages wie folgt eingruppiert: Entgeltgruppe: AWE 4+ Die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Arbeitsvertrages bestimmen sich nach den nachstehenden Regelungen sowie nach den zwischen dem Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 256/13
...(AMP) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen, derzeit bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen-, Entgelttarifvertrag West, Entgelttarifvertrag Ost und Beschäftigungssicherungstarifvertrag sowie etwaigen ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 506/12
...Da von der Klägerin weder Unterlagen vorgelegt noch Auskünfte erteilt worden seien, hätten die Arbeitsentgeltdifferenzen auf der Grundlage der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) "Lohndifferenzial Zeitarbeit" vom 14.4.2011 geschätzt werden können (Bescheid vom 26.9.2012, Widerspruchsbescheid vom 22.4.2013). 3 Das SG Karlsruhe hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 28.1.2014...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 4/17 R
...(INZ) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung, derzeit bestehend aus Manteltarifvertrag (MTV), Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV), Entgelttarifvertrag (ETV) und Beschäftigungssicherungstarifvertrag (BeschSiTV)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 1047/12
....: „§ 1 Vertragsgegenstand … a) Tarifvertrag Auf das Vertragsverhältnis findet der vom Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V. abgeschlossene Manteltarifvertrag vom 22. Juli 2003 (nachstehend MTV BZA) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Folgenden ETV BZA und ERTV BZA genannt. Beide Tarifverträge sind mit diesem Vertrag fest verbunden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 510/09