...Es steht nicht im Widerspruch zu Art. 12 Abs. 1 GG, Personen nicht mit den Hoheitsbefugnissen eines Bezirksschornsteinfegermeisters zu beleihen, die Anlass bieten, an ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zweifeln, ihre Amtspflichten uneingeschränkt zu erfüllen und insbesondere ihre beruflichen Aufgaben unparteiisch und frei von jeglicher Diskriminierung ihrer Kunden, auch wenn sie ethnischen oder religiösen...