...Angesichts der hohen Bonuszahlungen an Mitarbeiter sowie der beachtlichen Ausgaben für Sponsorenverträge und Werbung sei es der Beklagten nach Treu und Glauben verwehrt, die Anpassung der Betriebsrenten zu verweigern. 9 Der Kläger hat - soweit für die Revision von Interesse - zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine weitere (erhöhte) Betriebsrente ab 1....