....), sondern auch für konzernrechtliche Verträge, die das konkrete Insolvenzrisiko durch Verlustausgleichspflichten der Muttergesellschaft mindern sollen, oder für Sicherungen mittels CTAs. 31 Die gesetzliche Gleichbehandlung verschiedener Sachverhalte verletzt Art. 3 Abs. 1 GG nicht schon, wenn etwa zulässige Differenzierungen unterbleiben, sondern nur, wenn der Gesetzgeber wesentlich Ungleiches gleich...