...Der Kläger kann auch nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nicht verlangen, dass seine Betriebsrente so berechnet wird, als wäre die „außerplanmäßige“ Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgt. 17 Bei einer Störung der Geschäftsgrundlage kann nach § 313 Abs. 1 BGB eine Anpassung des Vertrags verlangt werden, wenn sich Umstände, die...