...Die Förderung hängt nämlich davon ab, dass der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall grundsätzlich nicht eine einmalige Kapitalabfindung wählen kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG, § 1 AltZertG), was aber die Schuldnerin durfte. 13 Ebenso wenig ist der Insolvenzbeschlag ausgeschlossen wegen § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 BGB....