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Urteile für Vermögensschaden

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
.... § 24 Nr. 1 AGG kann der Beamte wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Der Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG setzt nicht den Nachweis eines konkreten immateriellen Schadens, d.h. die Feststellung von persönlich belastenden Folgen einer Benachteiligung, voraus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 3/13
...Das Landesarbeitsgericht ist aber unzutreffend davon ausgegangen, dass die spätere Bewilligung des Arbeitslosengelds nicht zu berücksichtigen sei. 70 aa) Ein Vermögensschaden ist gegeben, wenn der tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis hätte (vgl. BAG 15....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 321/11
2014-10-30
BVerwG 2. Senat
.... § 24 Nr. 1 AGG kann der Beamte wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Der Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG setzt nicht den Nachweis eines konkreten immateriellen Schadens, d.h. die Feststellung von persönlich belastenden Folgen einer Benachteiligung, voraus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 7/13
2014-10-30
BVerwG 2. Senat
.... § 24 Nr. 1 AGG kann der Beamte wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Der Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG setzt nicht den Nachweis eines konkreten immateriellen Schadens, d.h. die Feststellung von persönlich belastenden Folgen einer Benachteiligung, voraus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/13
...Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30). 51 Bestimmend für Eigenart und Schwere des Dienstvergehens sind schließlich auch die weiteren Tatumstände: Hier fallen die hohe Zahl der Einzelakte und die sehr hohe Gesamtschadenssumme ins Gewicht. 52 b) Das Dienstvergehen hatte wegen des eingetretenen Vermögensschadens gravierende nachteilige Auswirkungen für den Dienstherrn. 53 c) Die Beweggründe des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 33/11
2014-10-30
BVerwG 2. Senat
.... § 24 Nr. 1 AGG kann der Beamte wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Der Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG setzt nicht den Nachweis eines konkreten immateriellen Schadens, d.h. die Feststellung von persönlich belastenden Folgen einer Benachteiligung, voraus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 9/13
...Oktober 2015 geltenden Fassung dem Bund, ein Vermögensschaden. Da der frühere Soldat dies erkannte und wollte, handelte er vorsätzlich. Weil er sich auf diese Weise Vermögenswerte beschaffen wollte, auf die er, wie er wusste, keinen Anspruch hatte, handelte er auch in Bereicherungsabsicht. 66 Bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn durch einen Reisekosten- bzw....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 4/15
...Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft. Dies gilt selbst dann, wenn der Schuldner weiß oder damit rechnet, dass dem Gläubiger hierdurch Nachteile entstehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 13/15
...Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass eine Handlung gegen vertragliche Pflichten oder das Gesetz verstößt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft. Es muss vielmehr eine besondere Verwerflichkeit hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. BGH 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 839/13
...Ob eine spätere Minderung oder Beseitigung des eingetretenen Vermögensschadens den Schadensersatzanspruch beeinflusst, ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen. Danach sind Wegfall oder Minderung des Schadens nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in einem adäquat-ursächlichen Zusammenhang zu dem schädigenden Ereignis stehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 337/08
...Dezember 2011 - VI ZR 14/11, aaO Rn. 22; jeweils mwN). 23 Die erforderliche enge Verbindung war in den vom Senat entschiedenen Fällen gegeben, weil der Kläger geltend machte, ihm sei ein Vermögensschaden durch das Handeln seines Vertragspartners, gegen den sich damals die Klage richtete, entstanden, da dieser den Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Verbots nicht habe abschließen dürfen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 347/12
...Hierzu führte es zum einen aus, dass die A keinen Vermögensschaden erlitten habe. Zum anderen sei, da die Besteuerungsverfahren hinsichtlich der Tatjahre "mit Sicherheit bestandskräftig abgeschlossen sein dürften", nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber auch dieser Gesichtspunkt zu berücksichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 23/12
...Beklagten zu 1 die Zedentin eine Maklercourtage hätte zahlen müssen, steht einem Anspruch der Zedentin auf Rückzahlung der gezahlten Provision nach § 812 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB nicht entgegen. 65 aa) Bei einem Schadensersatzanspruch sind allerdings ersparte Aufwendungen in Höhe der fiktiven Maklerprovision, die bei einer pflichtgemäßen Erfüllung des Maklervertrags angefallen wäre, bei der Ermittlung des Vermögensschadens...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 160/17
...Ob eine spätere Minderung oder Beseitigung des eingetretenen Vermögensschadens den Schadensersatzanspruch beeinflusst, ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen. Danach sind Wegfall oder Minderung des Schadens nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in einem adäquat-ursächlichen Zusammenhang zu dem schädigenden Ereignis stehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 336/08
...Mai 2011 - VI ZR 154/10, aaO Rn. 32; jeweils mwN). 24 Die erforderliche enge Verbindung war in den vom Senat entschiedenen Fällen gegeben, weil der Kläger geltend machte, ihm sei ein Vermögensschaden durch das Handeln seines Vertragspartners, gegen den sich damals die Klage richtete, entstanden, da dieser den Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Verbots nicht habe abschließen dürfen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 315/13
...Insoweit findet der Grund für die außerordentliche Kündigung - hier: die arbeitsvertragswidrige Herbeiführung eines erheblichen Vermögensschadens durch den Beklagten zu 1. - im Schuldanerkenntnis ihre Entsprechung. 58 (c) Eine andere Bewertung ist auch nicht deshalb veranlasst, weil der Beklagte zu 1. der Klägerin unter dem 13. Oktober 2008 mitgeteilt hatte, er wolle sein Geständnis vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 474/14
...Gemäß § 97 Abs. 2 UrhG aF können Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben, Lichtbildner und ausübende Künstler wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. 89 Vom sachlichen Anwendungsbereich des § 97 Abs. 2 UrhG aF sind nur Verletzungen ideeller Interessen erfasst, die dem durch das Urheberrechtsgesetz...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 225/12
...Ein Vermögensschaden ist gegeben, wenn der tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (vgl. BAG 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 - BAGE 48, 160 ; ErfK/Preis 12. Aufl. § 619a BGB Rn. 69; Palandt/Grüneberg 71. Aufl. Vorb. v. § 249 BGB Rn. 10)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 846/09
...Die durch das Finanzreformgesetz vom 12.5.1969 (BGBl I 359) in das GG eingefügte Bestimmung des Art 104a Abs 5 S 1 GG stellt zwar eine unmittelbar geltende sondergesetzliche Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Vermögensschäden dar, die durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln entstanden sind (BVerfG Urteil vom 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 - BVerfGE 116, 271, 318 = juris RdNr 121 ff; BVerwG Urteil...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 72/12 R
...Nach § 15 Abs. 2 AGG kann der oder die Beschäftigte wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 848/13