...zugeschrieben werden könne, sei die Nutzung zum Rundfunkempfang doch nicht in der Weise offensichtlich atypisch, dass die aus der objektiven Empfangseignung folgende Vermutung zugunsten einer tatsächlichen Nutzung zum Rundfunkempfang ausnahmsweise widerlegt sei. 3 Die Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags dahin, dass auch internetfähige Rechner von der Gebührenpflicht umfasst seien, sei von Verfassungs...