...Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten. 1 Streitig ist, ob der Klägerin ab 1.7.2014 ein Anspruch auf weitergehende Berücksichtigung ihrer Kindererziehung und damit auch auf eine höhere Altersrente wegen Schwerbehinderung zusteht. 2 Auf Antrag vom März 2012 bewilligte die Beklagte der am 7.6.1951 geborenen Klägerin Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 1.2.2012...