...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 3monatiger Frist zum Quartalsschluss kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 4. Höhe der Versorgungsbezüge (1) Die Bank verpflichtet sich, dem Mitarbeiter im Versorgungsfall ein Ruhegehalt zu gewähren, das entsprechend den jeweils für bayerische Staatsbeamte geltenden Vorschriften berechnet wird....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung (1) Der Mitarbeiter kann seinen Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6-monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Der Mitarbeiter kann seinen Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Der Mitarbeiter kann seinen Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Der Mitarbeiter kann seinen Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Der Mitarbeiter kann seinen Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
Urteile
Bundesarbeitsgericht
3 AZR 281/11
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