.... § 2 Abs. 1a SGB VII, der bestimmt, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, sieht vor, dass auch Personen versichert sind, die nach Erfüllung der Schulpflicht auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung im Dienst eines geeigneten Trägers im Umfang von durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden und für die Dauer von mindestens sechs Monaten...