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Urteile für Tarifvertragsrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
....; Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 213; s. auch noch BAG 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 64) oder sie unmittelbar als materiell-rechtlich normative Wirkung gleich derjenigen der Tarifnorm selbst ansieht (so Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. I S. 551; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 9 Rn. 81 ff.; ähnlich Kempen/Zachert TVG 4....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 371/10
...Dieser Vorrang gilt ohne Weiteres aufgrund der allgemeinen, das Tarifvertragsrecht beherrschenden Konkurrenzregeln. Für ihn spricht im Übrigen auch § 1 Abs. 2 TV 16/2007, durch den eine Anwendung ua. des TVöD und der diesen ergänzenden Tarifverträge, wozu der TVöD-F gehört, ausgeschlossen werden sollte....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 856/09
2011-11-16
BAG 4. Senat
...Dieser Vorrang gilt ohne Weiteres aufgrund der allgemeinen, das Tarifvertragsrecht beherrschenden Konkurrenzregeln. Für ihn spricht im Übrigen auch § 1 Abs. 2 TV 16/2007, durch den eine Anwendung ua. des TVöD und der diesen ergänzenden Tarifverträge, wozu der TVöD-F gehört, ausgeschlossen werden sollte....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 857/09
...Auf die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer … wird das zwischen der DRK-Bundestarifgemeinschaft und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - vereinbarte Tarifvertragsrecht, beginnend mit dem 27. Änderungstarifvertrag, dem sogenannten ‚DRK-Reformtarifvertrag’ vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 234/10
...April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 51, BAGE 151, 235; JKOS/Krause Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 1 Rn. 57 mwN). Als selbständigen Grundrechtsträgern kommt den Tarifvertragsparteien aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Sie haben eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 856/15
...November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 119 = EzA ArbPlSchG § 6 Nr. 2 (zu § 4 Abs. 1 GTV Metallindustrie Niedersachsen); ebenso aus der Literatur Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 88). 28 (bb) Auch die systematische Stellung der Regelung innerhalb des Tarifvertrages spricht für diese Auslegung....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 105/09
.... § 1 Rn. 247 mwN; Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 81 mwN; Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 765 mwN). Eine tarifliche Regelung, welche die Mitbestimmung des Betriebsrats ausschlösse, wäre daher - jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag die Eingruppierung der einzelnen Arbeitnehmer nicht selbst konkret vornähmen - unwirksam....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 34/09
2011-01-12
BAG 7. Senat
.... § 1 Rn. 247 mwN; Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 81 mwN; Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 765 mwN). Eine tarifliche Regelung, welche die Mitbestimmung des Betriebsrats ausschlösse, wäre daher - jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag die Eingruppierung der einzelnen Arbeitnehmer nicht selbst konkret vornähmen - unwirksam....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 35/09
...Auf die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer … wird das zwischen der DRK-Bundestarifgemeinschaft und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di - vereinbarte Tarifvertragsrecht, beginnend mit dem 27. Änderungstarifvertrag, dem sogenannten ‚DRK-Reformtarifvertrag’ vom 22....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 246/10
...Zu vergleichen sind vielmehr die - sachlich in untrennbarem Zusammenhang stehenden - Regelungen von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt in dem einen in Anspruch genommenen Regelwerk mit denen in einem anderen kraft Tarifgebundenheit geltenden Regelwerk. 37 aa) Eine längere Arbeitszeit ist nicht per se deshalb „ungünstiger“, weil mit ihr ein Verlust an Freizeit einhergeht (so aber Däubler Tarifvertragsrecht...
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 587/13
...Für die Entscheidung über diese Frage kommt es darauf an, wie diese Einmalzahlungen im Hinblick auf die Gegenleistung des Arbeitnehmers zu bewerten sind. 28 a) Nach den Gepflogenheiten im deutschen Tarifvertragsrecht und in der deutschen Tarifpraxis werden Lohntarifverträge, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft sind, häufig erst nach ihrem Ablauf neu verhandelt und in Form eines Nachfolge-Tarifvertrages...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 168/10 (A)
...Das Tarifvertragsrecht kennt keinen eigenständigen Schriftformbegriff. Die Schriftform richtet sich damit grundsätzlich nach § 126 BGB und nach den in der Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungen dieser Norm. Hiernach muss die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 80/09
...Das Tarifvertragsrecht kennt keinen eigenständigen Schriftformbegriff. Die Schriftform richtet sich daher grundsätzlich nach § 126 BGB und den in der Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungen dieser Vorschrift (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 33, BAGE 139, 197; 7....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 160/14
...Sie sind nicht länger Tarifvertragsrecht (vgl. zu der st. Rspr. und den abweichenden Meinungen im Schrifttum näher BAG 19. April 2012 - 6 AZR 622/10 - Rn. 24 ff. mwN; siehe zB auch 3. April 2007 - 9 AZR 867/06 - Rn. 24 mwN, BAGE 122, 64)....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 578/10
...Das Tarifvertragsrecht kennt keinen eigenständigen Schriftformbegriff. Die Schriftform richtet sich daher grundsätzlich nach § 126 BGB und den in der Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungen dieser Norm. Hiernach muss die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 54/10
...Die Tarifvertragsparteien dieser Tarifverträge haben vielmehr vereinbart, dass die bisher geltende landesbezirkliche Regelung über den Zusatzurlaub nicht durch die Neuregelung des Tarifvertragsrechts im öffentlichen Dienst abgelöst werden soll, sondern weitergilt....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 708/08
...Dabei müssen alle Mittel der Auslegung herangezogen werden (Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 5 Rn. 17 ff.). Der Senat hat deshalb für den Fall des Gebrauchs auch mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe in einer Tarifnorm die hinreichende Bestimmtheit nicht in Frage gestellt (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch jüngst 26....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 366/09
...Sie sind nicht länger Tarifvertragsrecht (vgl. zu der st. Rspr. und den abweichenden Meinungen im Schrifttum näher BAG 19. April 2012 - 6 AZR 622/10 - zu II 2 b der Gründe mwN; siehe zB auch 3. April 2007 - 9 AZR 867/06 - Rn. 24 mwN, BAGE 122, 64). Das gilt erst recht, wenn die Geltung lediglich nachwirkender Tarifvorschriften zugesagt wird....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 691/10
...Aufl. 2015 § 209 Rn. 39; JKOS/Jacobs Tarifvertragsrecht 2. Aufl. 2013 § 7 Rn. 178; ebenso für die Wahrung kündigungsrechtlicher Fristen Mues in Mues/Eisenbeis/Laber Handbuch Kündigungsrecht 2. Aufl. Teil 1 Rn. 201). Schon § 191 ZPO unterscheidet zwischen der zugelassenen und der vorgeschriebenen Parteizustellung....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 421/15
...Das Tarifvertragsrecht kennt keinen eigenständigen Schriftformbegriff. Die Schriftform richtet sich damit grundsätzlich nach § 126 BGB. Hiernach muss die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 98/09