...Jenseits des Tarifvertragsgesetzes könnten andere kollektivrechtliche Verträge abgeschlossen werden. Auch solche Verträge seien von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. 41 Fraglich sei bereits, ob Art. 33 Abs. 5 GG bei beamteten Lehrkräften überhaupt zur Anwendung gelange....
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen