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Urteile für Tarifautonomie

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Eine Antragsbefugnis ist gegeben, wenn diese konkret geltend machen, in ihrer Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG unmittelbar oder mittelbar durch eine bestimmte AVE oder VO beeinträchtigt zu sein oder in absehbarer Zeit werden zu können. Eine Beeinträchtigung liegt dabei insbesondere in der Gefahr der Verdrängung eigener tariflicher Regelungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 48/15
...Eine Antragsbefugnis ist gegeben, wenn diese konkret geltend machen, in ihrer Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG unmittelbar oder mittelbar durch eine bestimmte AVE oder VO beeinträchtigt zu sein oder in absehbarer Zeit werden zu können. Eine Beeinträchtigung liegt dabei insbesondere in der Gefahr der Verdrängung eigener tariflicher Regelungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 33/15
...Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbständigen Grundrechtsträgern allerdings aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 526/09
...Von daher ist schon im Ansatz eine Verletzung des Koalitionsgrundrechts im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Tarifautonomie ausgeschlossen. Das Recht, Tarifverträge mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für die Tarifgebundenen zu vereinbaren - § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG - bleibt der Beklagten unbenommen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 501/09
...oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung gebunden, wenn diese Eigenschaften als Vorfrage in einem späteren Verfahren zu beurteilen sind, sofern nicht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Rechtskraft endet (so bereits BAG Beschluss vom 23.5.2012, aaO, mwN; vgl nunmehr auch § 97 Abs 3 S 1 ArbGG, mit Wirkung ab 16.8.2014 eingefügt durch Art 2 Nr 4 Buchst d des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 11/14 R
...Bei der richterlichen Kontrolle von Tarifverträgen sind die aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG sich ergebenden Einschränkungen zu beachten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 92/12
...Das Gesetz gewährleiste, dass die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie geachtet würden. 59 12. Der Verfassungsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hält die Verfassungsbeschwerden für unbegründet. Die Aufgaben der Kammern seien hinreichend bestimmt geregelt. An der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts von 2001 sei festzuhalten....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Da Beamte und Richter durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis daran gehindert sind, im Wege der Tarifautonomie und durch kollektive Kampfmaßnahmen wie die Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere die Höhe ihrer Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 7/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Da Beamte und Richter durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis daran gehindert sind, im Wege der Tarifautonomie und durch kollektive Kampfmaßnahmen wie die Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere die Höhe ihrer Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 5/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Da Beamte und Richter durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis daran gehindert sind, im Wege der Tarifautonomie und durch kollektive Kampfmaßnahmen wie die Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere die Höhe ihrer Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Da Beamte und Richter durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis daran gehindert sind, im Wege der Tarifautonomie und durch kollektive Kampfmaßnahmen wie die Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere die Höhe ihrer Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 6/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Da Beamte und Richter durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis daran gehindert sind, im Wege der Tarifautonomie und durch kollektive Kampfmaßnahmen wie die Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere die Höhe ihrer Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 8/17
...Da Beamte und Richter durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis daran gehindert sind, im Wege der Tarifautonomie und durch kollektive Kampfmaßnahmen wie die Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere die Höhe ihrer Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16
...Beamte sind in diesem Sinne durch ihr Dienst- und Treueverhältnis gehindert, mittels Tarifautonomie und kollektiver Kampfmaßnahmen, wie der Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung, Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere ihre Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52 u.a. - BVerfGE 8, 1 <17 f.> und Urteil vom 12....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 34/17
...Beamte sind in diesem Sinne durch ihr Dienst- und Treueverhältnis gehindert, mittels Tarifautonomie und kollektiver Kampfmaßnahmen, wie der Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung, Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere ihre Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52 u.a. - BVerfGE 8, 1 <17 f.> und Urteil vom 12....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/17