...Beamte sind in diesem Sinne durch ihr Dienst- und Treueverhältnis gehindert, mittels Tarifautonomie und kollektiver Kampfmaßnahmen, wie der Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung, Einfluss auf die Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses - und insbesondere ihre Bezüge - zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52 u.a. - BVerfGE 8, 1 <17 f.> und Urteil vom 12....