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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
  1. Gesetze
  2. InvStG
  3. § 45
Investmentsteuergesetz
  1. Gesetze
  2. InvStG
  3. § 50
Investmentsteuergesetz
  1. Gesetze
  2. InvStG
  3. § 46
  1. Gesetze
  2. InvStG
  3. § 28
  1. Gesetze
  2. InvStG
  3. § 32
  1. Gesetze
  2. InvStG
  3. § 34
  1. Gesetze
  2. InvStG
  3. § 29
NV: Der Wert, aufgrund dessen die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GKG fällig gewordene Gerichtsgebühr zu berechnen ist, ergibt sich aus den Regelungen des § 52 Abs. 5 GKG. Ist Streitgegenstand ein Gewinnfeststellungsbescheid oder ein Gewerbesteuermessbescheid, ist der Mindestwert nach § 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG anzusetzen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV E 2/16
NV: Es ist durch EuGH- und BFH-Rechtsprechung geklärt, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag (30. September des Folgejahres) um eine Ausschlussfrist handelt, sodass die nach § 62 UStDV dem Antrag beizufügenden Rechnungen nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) nachgereicht werden können. Hieran hat sich durch die Änderung des § 62 UStDV ab 2010, wonach die Rechnungen nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 5/16
1. NV: Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wird den Beteiligten rechtliches Gehör u.a. dadurch gewährt, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden soll. Wer davon keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen. Gleiches gilt, wenn das FG einem Beteiligten gestattet, an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz nach § 91a FGO teilzunehmen, der Beteiligte von...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 128/15
Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 34/13
NV: § 4 Nr. 9 Buchst. a Satz 1 UStG 1967 verdrängt im Bereich der Umsatzsteuer die Steuerfreiheit nach der SpielbkV.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 17/16
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass nach dem Tod des Erblassers allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen und damit die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber gesondert und einheitlich festzustellen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 142/15
1. NV: Gegenstand der Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG ist die betriebliche Sachgesamtheit in dem Umfang, den sie im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs hat. Vorherige Veränderungen des Betriebsvermögens, etwa in Gestalt von Entnahmen oder Veräußerungen, stehen der Buchwertfortführung nicht entgegen, sofern diese nicht den Untergang der Sachgesamtheit als funktionsfähige betriebliche Einheit bewirkt haben . 2. NV: Besteht der Betrieb in der Hand des Übertragenden nicht aus mehreren...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 19/13
NV: Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Kind dort in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 7/15
1. NV: Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Großelternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er seine Enkelkinder dort in seinen Haushalt aufgenommen hat, der nicht ihm und dem Elternteil gemeinsam zuzurechnen ist. 2. NV: Die nach Art. 67 der VO Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorzunehmende...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 28/12