1. NV: Die im InvZulG verwendete Begriffsdefinition für KMU ist europarechtlich zu interpretieren (Senatsurteil vom 3. Juli 2014 III R 30/11, BFHE 246, 477, BStBl II 2015, 157, Rz 25) . 2. NV: Bei der Prüfung, ob ein verbundenes Unternehmen nach Art. 3 des Anhangs zur KMU-Empfehlung die Schwellenwerte eines KMU überschreitet, werden die Kennzahlen für Mitarbeiter und Finanzen zu 100 Prozent und nicht nur anteilig nach Maßgabe der Beteiligungshöhe hinzugerechnet (Senatsurteil vom 12. März 2015...