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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Ein Land- und Forstwirt, der einen --der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden-- landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetrieb und daneben als Organträger einen --der Regelbesteuerung unterliegenden-- gewerblichen Schweinemastbetrieb unterhält, muss die einzelnen bezogenen Eingangsleistungen und damit die entsprechenden Vorsteuerbeträge in die abziehbaren und die im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung berücksichtigten aufteilen . 2. Für die dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 2/11
1. Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 AO, über den durch Verwaltungsakt gemäß § 218 Abs. 2 Satz 2 AO entschieden werden kann, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch . 2. Auch die Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA kann nur in diesem zivilrechtlichen Rechtsverhältnis...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 15/13
NV: Der gegen den Steuerpflichtigen erlassene Steuerbescheid hat für die Anrechnungsverfügung ähnlich einem Grundlagenbescheid bindende Wirkung. Steuerabzüge, die auf Einkunftsteile entfallen, die bei der Veranlagung nicht erfasst worden sind, sind von der Anrechnung ausgeschlossen. Wird die Steuerfestsetzung geändert, ist die Anrechnungsverfügung ggf. gemäß § 131 Abs. 2 Nr. 3 AO zu ändern.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 28/12
NV: Die Rechtsfrage, ob bei der Bemessung des gemeinen Werts von Aktienoptionen der konkrete Bewertungszeitpunkt offen gelassen und bei der Bewertung lediglich auf eine Zeitspanne von ca. 10 Tagen abgestellt werden kann, ist nicht klärungsbedürftig .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 87/13
1. NV: Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen (wie BFH-Urteil vom 12. November 2013 VIII R 36/10, BStBl II 2014, 168) . 2. NV: Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 verstößt - auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung - nicht gegen Verfassungsrecht .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 1/11
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die Warenbeschreibung der Unterpos. 8543 7010 KN so zu verstehen, dass darunter nur solche Geräte einzureihen sind, die ausschließlich über Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen verfügen? 2. Falls die erste Frage zu verneinen ist: Sind in die Unterpos. 8543 7010 KN auch Geräte einzureihen, bei welchen die Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktion gegenüber deren Hauptfunktion (hier Lesefunktion) nicht erheblich ist?
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 13/13
1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. 2. Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt --auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung-- nicht gegen Verfassungsrecht. 3. Erstattungszinsen sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S. von § 34 EStG.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 36/10
NV: Es liegt ein Verfahrensfehler im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das Finanzgericht zu Unrecht von der Klagebefugnis ausgeht und die Verpflichtung ausspricht, Kindergeld für die Zeit nach dem Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung festzusetzen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 94/13
1. NV: Fragen, die sich nur stellen können, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden und rechtfertigen deshalb nicht die Zulassung der Revision. 2. NV: An eine tatsächliche Würdigung des FG ist der BFH im Revisionsverfahren --und damit auch im NZB-Verfahren-- gebunden, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze und Denkgesetze verstößt. 3. NV: Das...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 99/12
NV: Betrifft ein nach Erlass des FG-Urteils ergangener verbösernder Änderungsbescheid den im finanzgerichtlichen Verfahren streitigen Betrag, so ist die Vorentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren entsprechend § 127 FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 140/12
NV: Der wiederholte Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist rechtsmissbräuchlich, wenn wiederum die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dargelegt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 41/13 (PKH)
1. NV: Wird ein Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid während eines gegen diesen anhängigen Verfahrens durch den Einkommensteuer-Jahresbescheid ersetzt, wird der Jahresbescheid gemäß § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens . 2. NV: Die Anwendung des § 68 FGO schließt die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen den Vorauszahlungsbescheid jedoch dann nicht aus, wenn die maßgebende Frage nur in einem Verfahren gegen einen Vorauszahlungsbescheid geklärt werden kann . 3. NV:...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 58/13
NV: Eine durch Zustellung an den Prozessbevollmächtigen ordnungsgemäß durchgeführte Ladung wird durch eine Mandatsniederlegung nicht berührt, wenn die Auflösung des Mandats dem Gericht erst nach Absendung der Ladung angezeigt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 118/13
NV: Ein Steuerbescheid kann nach § 129 Satz 1 AO berichtigt werden, wenn dem nicht zeichnungsberechtigten Sachbearbeiter bei der Dateneingabe ein mechanisches Versehen unterläuft und der Sachgebietsleiter die Eingaben des Sachbearbeiters bei der abschließenden Zeichnung ungeprüft übernimmt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 13/11
1. Der zur Bemessung von Geldbußen nach Art. 23 Abs. 3 EGV 1/2003 zu errechnende Grundbetrag enthält keinen Abschöpfungsteil. 2. Richtet sich die Bemessung einer von der Europäischen Kommission wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängten Geldbuße allein nach dem Grundbetrag, der ggf. anschließend auf den Höchstbetrag nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 EGV 1/2003 gekürzt wird, so ist die Geldbuße auch nicht teilweise nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 Halbsatz 1 EStG als Betriebsausgabe abziehbar.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 4/12
NV: Ob die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung endgültig entfallen ist, beurteilt sich nach den vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz zu würdigenden Verhältnissen des Einzelfalls.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 95/13
1. Die Dauer eines Gerichtsverfahrens ist nur dann "unangemessen" i.S des § 198 GVG, wenn eine deutliche Überschreitung der äußersten Grenze des Angemessenen feststellbar ist. 2. Die gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG im Vordergrund stehende Einzelfallbetrachtung schließt es aus, konkrete Fristen für die Gesamtdauer eines Verfahrens zu bezeichnen, bei deren Überschreitung die Verfahrensdauer als unangemessen anzusehen ist. Allerdings spricht bei einem finanzgerichtlichen Klageverfahren, das im...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X K 13/12
1. Kann ein Land- und Forstwirt erst nach Beginn des Wirtschaftsjahrs für seinen Betrieb erkennen, dass sich aus diesem Betrieb ein Gewerbebetrieb herausgelöst hat, reicht es für die Ausübung des Wahlrechts zur Bestimmung eines dem land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsjahr entsprechenden Wirtschaftsjahrs für den Gewerbebetrieb aus, wenn er dem FA einen einheitlichen Jahresabschluss für den Gesamtbetrieb verbunden mit einer sachlich nachvollziehbaren Aufteilung des Gewinns auf den land-...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 13/10
1. NV: Bei einem Groß- und Einzelhandelsunternehmen bildet das für den Betrieb des Handelsgeschäfts benötigte Grundstück regelmäßig die wesentliche Betriebsgrundlage. Da das Geschäft ohne entsprechende Räumlichkeiten nicht betrieben werden kann, ist es unerheblich, wenn das Betreiben des Handelsgeschäfts allgemein nur geringe Anforderungen an die Räumlichkeiten stellt . 2. NV: Ein Wettbewerbsverbot steht einer Betriebsverpachtung im Ganzen nicht unbedingt entgegen, da eine identitätswahrende...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 21/11
NV: Soweit aufgrund von freiwilligen Leistungen des Steuerpflichtigen nach Beginn des Zinslaufes (§ 233a Abs. 2 AO) Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, kann die Finanzverwaltung auf Vereinfachungsgründen entsprechend Nr. 70.1.2 Satz 2 AEAO zu § 233a AO diesen Erlass auf die Zinsen beschränken, die für jeweils volle Monate zwischen der Annahme der Zahlung durch das Finanzamt und der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung angefallen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 22/11