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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
NV: Die Gerichtskosten eines vom Gemeinschuldner ohne Wissen des Insolvenzverwalters betriebenen finanzgerichtlichen Verfahrens gehören nicht zu den Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I E 3/14
Ein Darlehen gehört nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 15/11
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 16. Juni 2010 3 K 1992/2007 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 8/11
1. NV: Die Regelung des § 207 Abs. 1 AO ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, dass ein von einer Behörde geschaffener Vertrauenstatbestand seine Wirkung verliert, wenn die Rechtsvorschriften, auf denen das Handeln der Behörde beruhte, geändert werden . 2. NV: Sofern bei Rentnern durch vor dem Jahr 2005 ergangene Mitteilungen des FA, sie seien nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein sollte, ist dieser mit dem...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 38/14
1. NV: Die Höhe der gesetzlichen Gerichtsgebühren kann mit dem verfassungsrechtlichen Justizgewährungsanspruch unvereinbar sein, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint . 2. NV: Es ist verfassungsrechtlich noch hinzunehmen, dass für das Verfahren über eine unstatthafte Beschwerde gegen einen unanfechtbaren Beschluss des FG bei einem Streitwert von lediglich 21...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X E 23/14
1. Ob ein Fahrzeug für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine einzuordnen ist, ist anhand aller objektiven Merkmale des Fahrzeugs festzustellen . 2. Wesentliches Merkmal einer land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschine ist --neben ihrer Eignung und Bestimmung zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern-- ihre Eignung und Bestimmung zum Ziehen, Schieben, Tragen und Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/13
1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es nicht, sich mit jedem Beteiligtenvorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen. Eine besonders ausführliche oder intensive Urteilsbegründung ist nicht geboten, solange auf den Kern des Sach- und Rechtsvortrags argumentativ eingegangen wird. 2. NV: Zur Frage der Gewerbesteuerbefreiung für ein ambulantes bzw. teilstationäres Reha-Zentrum.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 176/13
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. September 2009 1 K 2957/06 aufgehoben. Der Gewinn der Praxisgemeinschaft ... wird unter Abänderung des Gewinnfeststellungsbescheids des Beklagten für 1990 vom 2. Januar 1996 in Gestalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 30. Juni 2006 auf den Betrag festgestellt, der sich bei Ansatz weiterer Betriebsausgaben in Höhe von 491.023 DM (251.056 €) ergibt. Die Berechnung der Einkünfte wird dem Beklagten übertragen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 32/10
1. Ein Feststellungsbescheid i.S. von § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG, der bei einer Anteilsvereinigung die Steuerpflicht dem Grunde nach sowie alle von dem steuerbaren Rechtsvorgang betroffenen Grundstücke und die darauf entfallenden Anteile an den einschlägigen Steuerbegünstigungen feststellt, kann vom FG nicht dahin geändert werden, dass mehrere dieser Grundstücke als zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG gehörend zusammengefasst werden . 2. Führen mehrere...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 14/14
NV: Die Rechtsfrage, ob ein Vorsteuerabzug auch dann zu gewähren ist, wenn der Leistungserbringer die Leistung nicht erbracht hat, der Unternehmer dies zwar nicht wusste, aber --wie sich aus seiner Verurteilung wegen leichtfertiger Unterstützung eines Subventionsbetrugs ergibt-- hätte wissen müssen, ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften dahingehend geklärt, dass ein Vorsteuerabzug ausscheidet .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 19/14
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. Eingangsformel
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. Inhaltsübersicht
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 37
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 36
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 38
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 39
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 35
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 3
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 2
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. BsGaV
  3. § 1