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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Unterliegt der Selbständige dem persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71, steht ihm ein Anspruch auf Differenzkindergeld auch dann zu, wenn Deutschland nach Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71 der für die Gewährung der Familienleistungen zuständige Mitgliedstaat und die Konkurrenz zu den im EU-Ausland gewährten Familienleistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu lösen sein sollte .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 39/13
1. NV: Das FG darf eine fehlerhafte Einordnung des Betriebs durch die Statistikämter nicht übernehmen . 2. NV: Die Gewinnung von Methan zur Verstromung und Wärmegewinnung durch Vergärung von Klärschlamm und Bioabfall ist kein Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen im Sinne der Unterklasse 37.20.5 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993 und gehört daher nicht zum verarbeitenden Gewerbe .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 34/14
1. Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden . 2. Die Einkommensteuer aus einer nach Insolvenzeröffnung neu aufgenommenen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 32/13
1. NV: Während der Rechtshängigkeit einer Klage, mit der einzelne selbständige Feststellungen eines Gewinnfeststellungsbescheids angefochten worden sind, kann der Streitgegenstand im Wege einer Klageänderung nur innerhalb der einmonatigen Klagefrist auf eine weitere selbständige Feststellung erstreckt werden . 2. NV: Ein Gewinnfeststellungsbescheid, der an die Stelle eines unwirksamen Gewinnfeststellungsbescheides tritt, wird nach § 68 FGO nur hinsichtlich der bereits zulässig mit der Klage...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 72/14
1. NV: Das hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz ist verfassungsgemäß. 2. NV: Die Zustellung finanzgerichtlicher Urteile nach § 104 Abs. 2 Halbsatz 1 FGO ist mit Art. 6 EMRK vereinbar.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 31/14
NV: Kommt es aus Sicht des Finanzgerichts nur auf die Tatsachengrundlage zum Zeitpunkt der zu überprüfenden Ermessensentscheidung an, sind weitere Beweisanträge im finanzgerichtlichen Verfahren für das FG nicht entscheidungserheblich und eine weitere Sachaufklärung somit nicht zwingend .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 38/15
Das hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz ist verfassungsgemäß.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 33/14
Das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe ist verfassungsgemäß.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 32/14
NV: Für die Bezeichnung des Klagebegehrens im Sinne des § 65 Abs. 1 FGO ist entscheidend, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt. Hierfür kann grundsätzlich auch ein auf die Aufhebung des streitigen Steuerbescheides nebst Einspruchsentscheidung gerichteter Antrag genügen. Da gilt insbesondere, wenn der Kläger zugleich hinreichend deutlich macht, dass er eine seiner...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 56/15
1. NV: Ersteigert der Nießbrauchsberechtigte das nießbrauchsbelastete Grundstück und bleibt das Nießbrauchsrecht bestehen, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot einschließlich des Werts des Nießbrauchsrechts Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Das Nießbrauchsrecht ist mit dem durch das Vollstreckungsgericht nach § 51 Abs. 2 ZVG bestimmten Zuzahlungsbetrag anzusetzen. 2. NV: Die Gegenleistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG ist nur von einer rechtlichen, nicht aber von einer...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 11/14
1. Hat das FA die Steuer unter Bezugnahme auf Gründe i.S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO vorläufig festgesetzt, so bleibt der Vorläufigkeitsvermerk bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung wirksam. Eine stillschweigende Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks durch eine Änderungsveranlagung, auch wenn sie auf eine (andere) Korrekturvorschrift gestützt ist, ist ausgeschlossen. 2. Keine solche --unwirksame-- stillschweigende Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks, sondern dessen inhaltlich neue...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 21/13
Die Revision der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2013 3 K 132/10 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 72/13
NV: Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt und deshalb nicht klärungsbedürftig, dass die Umsatzsteuer keine Verbrauchsteuer i.S. des 3 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ist. Die unionsrechtliche Einordnung der Umsatzsteuer als proportionale Verbrauchsteuer ändert hieran nichts.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 41/15
NV: Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt nicht in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung des FG im Hinblick auf die angeführten Divergenzentscheidungen in den entscheidungserheblichen Punkten zu einem abweichenden Sachverhalt und zu einer abweichenden Rechtsfrage ergangen war .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 34/15
Scheidet ein Kommanditist gegen Entgelt aus einer KG aus, ist ein von ihm nicht auszugleichendes negatives Kapitalkonto bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns in vollem Umfang zu berücksichtigen. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 19/12
1. Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht; dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass auch im Fall einer gegenwärtig ausgeübten Erwerbstätigkeit ein Erwerbsaufwand wirtschaftlich vorrangig durch eine zunächst nur angestrebte andere Erwerbstätigkeit veranlasst und dementsprechend dieser zuzurechnen ist (Klarstellung des BFH-Urteils vom 16. November 2011 VI R 97/10, BFHE 236, 61, BStBl II 2012, 343). 2. Eine...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 77/14
1. Voraussetzung für die Erlangung der Altersvorsorgezulage ist die Leistung eines Altersvorsorgebeitrags. Es reicht nicht aus, wenn lediglich Zinsen und Erträge des Vorsorgevermögens dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden . 2. Die Übertragung der Zuständigkeit zur Gewährung der Altersvorsorgezulage auf das Bundeszentralamt für Steuern und im Wege der Organleihe auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen begegnet keinen durchgreifenden...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 41/13
1. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können teilweise als Werbungskosten abziehbar sein . 2. Der als Werbungskosten abziehbare Betrag der Aufwendungen kann anhand der Herkunft der Gäste aus dem beruflichen/privaten Umfeld des Steuerpflichtigen abgegrenzt werden, wenn die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist. Hiervon kann insbesondere dann auszugehen sein, wenn nicht nur ausgesuchte Gäste...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 46/14
Hat der Steuerpflichtige dem FA den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt im Veranlagungsverfahren vollständig offengelegt, handelt er nicht arglistig und bedient sich auch nicht sonstiger unlauterer Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO, wenn er sich im Einspruchsverfahren weiterhin auf Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung bezieht, denen nach Auffassung des FA eine unzutreffende rechtliche Würdigung des Arbeitgebers zugrunde liegt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 51/14
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 20. November 2013 2 K 934/12 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 4/15