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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Überlässt ein Unternehmer nur seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum, erbringt er damit eine entgeltliche Leistung . 2. Die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die der Unternehmer gegen verbilligtes Entgelt erbringt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 63/14
1. NV: Eine nicht zu beseitigende Terminüberlagerung mit einem anderen Gerichtstermin ist ein erheblicher, eine Terminverlegung rechtfertigender Grund i.S.d. § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn die andere Sache vorrangig ist . 2. NV: Um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein erheblicher Grund vorliegt, muss der Beteiligte, der eine Verhinderung geltend macht, dem Gericht mitteilen, aus welchen Gründen die Terminkollision nicht zu beseitigen und dem anderen Termin der Vorrang...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 73/15
NV: Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen i.S.d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 56/14
1. NV: Bleibt der ordnungsgemäß geladene Kläger dem Termin zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt fern und verkündet das Finanzgericht nach deren Schluss, dass eine Entscheidung zugestellt wird, so steht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO im Ermessen des Finanzgerichts. Teilt der Kläger zwar mit, dass er verhindert gewesen sei, unterlässt er es aber, den Hinderungsgrund substantiiert darzulegen, glaubhaft zu machen und weiteren Vortrag zur Sache zu...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 48/15
NV: Der von dem Präsidium beschlossene Geschäftsverteilungsplan muss nicht von den Mitgliedern des Präsidiums unterschrieben werden. Zur Einsicht sind grundsätzlich nur Abschriften und nicht die Urschriften des Geschäftsverteilungsplans oder der Protokolle, aus denen sich das Datum der Beschlussfassung ergibt, offen zu legen. Einsicht in die Urschriften kann aus berechtigtem Anlass vom Präsidenten des FG auf Antrag gewährt werden .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 94/15
Die Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn die Eigenheimzulage durch unrichtige Angaben erschlichen worden ist (Subventionsbetrug; Fortführung des BFH-Urteils vom 19. Dezember 2013 III R 25/10, BFHE 244, 217, BStBl II 2015, 119).
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 20/15
NV: Verzichtet ein Verfahrensbeteiligter auf die Vernehmung eines erkrankten Zeugen, dessen schriftliche Zeugenaussage in der mündlichen Verhandlung verlesen wird, ist ihm zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge verwehrt, das Gericht habe gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstoßen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 111/15
Einkünfte bei einem Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012, BStBl I 2012, 953, Rz 27, und vom 27. März 2013, BStBl I 2013, 403) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 49/14
1. NV: Die Frage der Übernahme vnn Feststellungen in einem Strafverfahren in einer anderen Sache in das finanzgerichtliche Verfahren kommt keine grundsätzliche Bedeutung. 2. NV: Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, unter welchen Umständen die in einem Strafverfahren getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden dürfen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Strafurteil einen anderen Tatbeteiligten als den Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren betrifft.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 148/15
NV: Ein Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den konsentierten Einzelrichter ist nur bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Prozesslage möglich .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 79/15
1. Einkünfte bei einem Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012, BStBl I 2012, 953, Rz 27, und vom 27. März 2013, BStBl I 2013, 403) . 2. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsgemäß .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 48/14
1. NV: Der Frage, ob die Antwort eines Prüflings im Verfahren der Steuerberaterprüfung als falsch bewertet oder unbewertet bleiben dar, wenn sie nach fachwissenschaftlicher Sicht richtig ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass richtige Antworten oder Lösungen von einem Prüfer nicht als falsch bewertet werden dürfen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 79/15
Einkünfte bei einem Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012, BStBl I 2012, 953, Rz 27, und vom 27. März 2013, BStBl I 2013, 403) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 50/14
NV: Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine konkrete abstrakte Rechtsfrage formulieren. Es genügt nicht, nur allgemein zur Klärungsbedürftigkeit eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals (hier: Finanzunternehmen gemäß § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002) vorzutragen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 41/15
1. NV: Sieht sich das FG trotz zahlreicher Nachfragen und Hinweise nicht imstande, den Gegenstand des Klagebegehrens eines nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Klägers hinreichend nachzuvollziehen, kann es die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abweisen . 2. NV: Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge (angeblich abhanden gekommene Belegordner) . 3. NV: Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde können nach Ablauf der (nur einmal verlängerbaren)...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 153/14
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 des Stromsteuergesetzes sowie § 55 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes
  1. Gesetze
  2. StromStG§10Abs3uaBek 2016
  3. (XXXX)
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 des Stromsteuergesetzes sowie § 55 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes
  1. Gesetze
  2. StromStG§10Abs3uaBek 2016
  3. Schlussformel
NV: Die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 106/15
Mit Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 4 Satz 1 AO entfällt eine Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO, so dass auch ein nach Eintritt der Festsetzungsverjährung gestellter Änderungsantrag ungeachtet späterer Änderungsbescheide in Leere geht .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 98/15
NV: Der wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnte Richter darf nur unter engen Voraussetzungen selbst über diesen Antrag entscheiden. Diese Entscheidung darf nach Maßgabe des Befangenheitsantrages keine inhaltliche Prüfung der Ablehnungsgründe zum Gegenstand haben .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 68/14