1. NV: Ordnet das FG Anschaffungskosten von Gegenständen, deren berufliche Nutzung der Kläger nicht dargelegt hat und die grundsätzlich auch im privaten Bereich genutzt werden können, der steuerunerheblichen Privatsphäre zu, weicht es damit nicht von der Entscheidung des Große Senat des BFH zur Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) ab . 2. NV: Zur Darlegung einer Divergenz genügt es nicht, wenn der bloße...