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Urteile für Steuerbescheid

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...., dass die Behörde nach nationalem Recht zur Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts befugt ist, was im Hinblick auf Steuerbescheide nur unter bestimmten Umständen der Fall ist (§ 172 Abs. 1 der Abgabenordnung)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 74/10
...Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers steht die Frage, ob ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, in keinem Zusammenhang mit seiner Unanfechtbarkeit, also der Frage, ob er noch mit einem Einspruch wirksam angefochten werden kann (zur Einspruchsfrist, nach deren Ablauf Unanfechtbarkeit eintritt, vgl. § 355 AO). 4 2. Da es aus den o.g....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 14/12
...Die von der Klägerin behauptete, vom FG aber nicht i.S. des § 118 Abs. 2 FGO festgestellte Äußerung der E bei der Geburtstagsfeier, S werde später einmal ohnehin alles erhalten, ist nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Erlass der Steuer, sondern bereits bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids zu berücksichtigen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 46/09
...Solange ein Einspruchsverfahren laufe, sei der Steuerbescheid offen und der Steuerpflichtige könne sich auf alle in dieser Zeit erlassenen Urteile berufen, während ein Vorläufigkeitsvermerk den Bescheid nur hinsichtlich der ihm zugrunde liegenden anhängigen Verfahren offen halte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 39/08
...Nach § 10d Abs. 1 EStG a.F. hatte der Verlustrücktrag in die beiden vorangegangenen Veranlagungszeiträume Vorrang, wobei ein gegebenenfalls bereits ergangener Steuerbescheid entsprechend geändert wurde. Im Übrigen waren offene Verluste nach § 10d Abs. 2 EStG a.F. in künftige Veranlagungszeiträume vorzutragen, bis sie vollständig ausgeglichen waren. 3 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 59/06
...Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzugs und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (BFH-Beschlüsse vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 65/14
...Aufgrund der Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids ist gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 30/13
...Denn sobald die erforderliche Bescheinigung vorliege, könne über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auch ein bereits bestandskräftiger Steuerbescheid geändert werden. Den Klägern drohe also kein endgültiger Verlust ihres Anspruchs auf erhöhte Absetzungen. 17 II. Die Revision des FA ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 7/12
...In einem vom Kläger beigefügten Schreiben des Steuerberaters wird zur Erläuterung ausgeführt, dass der Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt worden sei und sich der in dem Steuerbescheid angesetzte Gewinn in Höhe von 10 405 Euro aus zwei Positionen zusammensetze - einem Gewinnanteil aus laufendem Geschäftsbetrieb in Höhe von 381 Euro und einem Gewinnanteil in Höhe von 10 024 Euro, der aus der Auflösung...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 21/10 R
...Sie müsse einen belastenden Steuerbescheid über sich ergehen lassen. Die Abtretungslösung sei mit vielen Unsicherheiten verbunden. Eine Pflicht zum Steuerausweis sei unzumutbar. Es liege eine unzulässige echte Rückwirkung vor. § 17 UStG sei anzuwenden. 14 Die Klägerin beantragt zum angefochtenen Änderungsbescheid, das Urteil des FG und den Umsatzsteuerbescheid vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 16, 24/16, V R 16/16, V R 24/16
...Januar 2002 schon ungeachtet der Voraussetzungen des § 181 Abs. 5 AO keine Feststellungsverjährung entgegensteht. 34 b) Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid (Feststellungsbescheid) ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können nach...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 8/08
...In den Erläuterungen dieser Steuerbescheide wurde lediglich ein Schreiben vom 30. September 2013 genannt sowie darauf verwiesen, dass den Festsetzungen die Ergebnisse "der bei Ihnen durchgeführten Außenprüfung --siehe Prüfungsbericht vom 02.09.2013--" zugrunde lägen. 4 Der Einkommensteuerbescheid für 2010 wurde am 29....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 106/16
...Das hat der BFH auch für solche Fälle bejaht, in denen sich der Hinweis nicht räumlich innerhalb der auf der Rückseite des Steuerbescheids vorgedruckten formularmäßigen Rechtsbehelfsbelehrung, sondern am Ende des jeweiligen Steuerbescheids in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der formularmäßigen Rechtsbehelfsbelehrung befand und als Bestandteil der Rechtsbehelfsbelehrung ausgewiesen war....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 33/10
...Den Kläger treffe insbesondere kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden der Tatsache der räumlichen Trennung des Klägers von der Mutter seines Kindes, so dass eine Änderung des streitgegenständlichen Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht ausgeschlossen sei. 8 Dem Kläger sei ein eigenes grobes Verschulden nicht vorzuwerfen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 12/12
...Soweit sich daher eine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des Steuerbescheids selbst ergibt, ist zu prüfen, ob der Anspruchsteller sein Antragswahlrecht gegenüber dem FA entsprechend ausgeübt hat. Da für die Auslegung von Verwaltungsakten der "objektive Verständnis- bzw....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 16/11
...Teilbetrag resultiert aber in dem vom FA gebildeten Fall aus der nachträglichen Aufstockung des ursprünglichen Investitionsabzugsbetrags. 28 bb) Das FA bemängelt ferner, es komme durch die --vom erkennenden Senat geteilte-- Auslegung des FG zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts, weil mehrere Teilbeträge nachvollzogen und dokumentiert werden müssten sowie bei einer Rückgängigmachung der Abzüge mehrere Steuerbescheide...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 4/13
...Es genügt den vorgenannten Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung nicht, wenn sich die Klägerin in ihrer Beschwerdeschrift im Kern auf den Hinweis stützt, eine Entscheidung des BFH zur Frage, ob die vorsätzliche Nichtumsetzung einer europäischen Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber zur Nichtigkeit des Steuerbescheids führe, sei bislang nicht vorhanden...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 104/09
...Auch dies ist im Übrigen zwischen den Beteiligten im Revisionsverfahren unstreitig. 27 b) Eine Aufhebung der Kindergeldfestsetzungen für die Streitzeiträume nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO war ebenfalls nicht möglich. 28 aa) Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen. 29 Diese Vorschrift gilt...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 9/14
...Darüber hinaus ist (seit 2011) eine (Sozialversicherungs-)Leibrente berücksichtigt. 5 Der Kläger beantragt unter Hinweis auf § 68 (Satz 1) der Finanzgerichtsordnung (FGO), das angefochtene Urteil und die zugrunde liegenden Steuerbescheide sowie die Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012 aufzuheben, hilfsweise so abzuändern, dass keine Rentenzahlungen aus privaten Leibrentenversicherungen erfasst sind...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 43/12
...Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung bzw....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 185/11