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Urteile für Steuerberater

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Verlag ist verpflichtet, einen von der Übersetzerin beauftragten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchsachverständigen zur Überprüfung der Honorarabrechnungen Einsicht in die Bücher und allen Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Die hierdurch anfallenden Kosten trägt der Verlag, wenn sich die Abrechnung als fehlerhaft erweist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 133/08
...In einer aus Anlass der Abschlussbesprechung vom Steuerberater der Klägerin gefertigten Aktennotiz heißt es: Zwar habe der Mitarbeiter der AOK erwähnt, "dass eventuell zu prüfen sei, ob die Sozialversicherungspflicht für die beiden Gesellschafter korrekt ist, bzw. ob es zu einer Versicherungsfreiheit kommen kann"....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 AL 2/11 R
...September 2013 5 U 139/12, juris; Vorwold, Der Erbschaft-Steuerberater 2003, 24) eine steuerrechtlich anzuerkennende Mitunternehmerstellung entstehen kann, ist aufgrund der bestandskräftig festgestellten Mitunternehmerstellung des B vorliegend nicht zu entscheiden. 64 (2) Hinsichtlich des immateriellen Wertes wurden an B im Kaufvertrag vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 38/12
...Er habe die Verhandlungen mit wichtigen Kunden geführt, neue Märkte erschlossen, mit Banken verhandelt und sei Ansprechpartner für den Bilanzbuchhalter und den Steuerberater gewesen. Der Kläger habe über Einstellungen und Entlassungen von Mitarbeitern entschieden, soweit sie in seinem Geschäftsbereich - "dem Vertriebsunternehmen der Beigeladenen zu 1." - tätig waren....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 14/10 R
...Sieht der Steuerpflichtige hiervon ab, nimmt er den Eintritt der Bestandskraft auch für den Fall einer späteren Rechtsprechungsänderung bewusst in Kauf. 52 Dass nach den von der Klägerin angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 49/09
...., NJW 2005, 1999, 2001 f. mwN), und haben sich dabei mit allen naheliegenden Möglichkeiten der Einführung, insbesondere dem Vorhalt an die beiden als Zeugen gehörten Steuerberater, die das Antragsschreiben an das Finanzamt verfasst hatten, auseinandergesetzt. 23 Diesen Vortrag der Angeklagten sieht der Senat als erwiesen an....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 532/12
...Die insbesondere für Steuerberater geltenden Fristverlängerungen betreffen lediglich Steuererklärungen und sind nach allgemeiner Ansicht nicht für die Ausübung von Wahlrechten einschlägig (vgl. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 109 Rz 26; Kuczynski in Beermann/Gosch, AO/FGO § 109 Rz 1 mit Hinweis auf BTDrucks 7/4292, S. 26)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 42/09
...Sieht der Steuerpflichtige hiervon ab, nimmt er den Eintritt der Bestandskraft auch für den Fall einer späteren Rechtsprechungsänderung bewusst in Kauf. 49 Dass nach den vom Kläger angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann, wenn...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 48/09
...Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 36/08
...Sieht der Steuerpflichtige hiervon ab, nimmt er den Eintritt der Bestandskraft auch für den Fall einer späteren Rechtsprechungsänderung bewusst in Kauf. 49 Dass nach den von der Klägerin angeführten zivilrechtlichen Entscheidungen eine Haftung von Steuerberatern bis zum EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94 mangels Verschuldens nicht in Betracht kommen kann...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 46/09
...Deshalb ist die von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt und Steuerberater im Namen der KG 1 als "Klägerin" erhobene Klage als solche des R als Empfangsbevollmächtigter der Gesellschafter der atypisch stillen Gesellschaft, bestehend aus der KG 1 und der KG 2 als Rechtsnachfolgerin der GmbH, auszulegen. Dass R, an den das FA auch seinen Änderungsbescheid vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 8/09
...Die P. erteilte dem Streithelfer der Klägerin (nachfolgend: Treuhänder), einem Steuerberater, eine ebenso umfassende Untervollmacht. Die P. und der Treuhänder verfügten nicht über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz. Der Treuhänder schloss zur Finanzierung der Fondsbeitritte im Namen der Anleger zu 1. bis 8. am 26. Januar 1990 jeweils ohne Vorlage einer Untervollmachtsurkunde mit der D....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 182/13
...Anderen Personen als der Fondsgesellschaft, dem Treuhandkommanditisten, dem Verwalter der Fondsgesellschaft sowie dessen Gesellschafter, den Vertriebspartnern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und dem finanzierenden Kreditinstitut darf die T. Beteiligungstreuhand GmbH keine Auskünfte über die Beteiligung erteilen, soweit nicht der Treugeber/Kommanditist ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 136/11
...Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters wird nicht nur von Rechtsanwälten, sondern auch von Angehörigen anderer freier Berufe wie etwa Steuerberatern ausgeübt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 2009 7 K 3041/07 G,F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 495). Sie kann aber auch von anderen geeigneten Personen ausgeübt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 50/09
...Für das Jahr 1999 wurde auf Antrag die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung (§ 26c des Einkommensteuergesetzes --EStG-- in der damals geltenden Fassung) durchgeführt; seit 2000 werden die Kläger zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. 3 Der Kläger erzielte als Steuerberater sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch --zunächst in nur geringem Umfang-- Einkünfte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16
...Solidaritätszuschlag 2007, rechtskräftig nach Rücknahme der Revision II R 20/10; Hilgers/ Holly, Der Betrieb 2010, 1419; Hidien/Tehler, Steuerberater Woche --StBW-- 2010, 993, unter II.1.; Dötsch in Dötsch/Jost/ Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, SolZG, Rz 2; Brinkmeier in Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung, Körperschaftsteuer, Tz. 5 Solidaritätszuschlag; a.A....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 52/10
...Dezember 1990 bot er dem Steuerberater J. (nachfolgend: Treuhänder) hierfür den Abschluss eines umfassenden Treuhandvertrages mit einer ebensolchen Vollmacht an. Der Treuhänder nahm das Angebot an und erteilte seinerseits der Aktiv Treuhand mbH (nachfolgend: A. ), deren Geschäftsführer er war, eine Untervollmacht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 303/12
...Dezember 2009 - StbSt (R) 2/09 - NJW 2010, 1155 <1156> = juris Rn. 15 für das berufsrechtliche Verfahren gegen Steuerberater). 41 Anders ist dies aber, wenn - wie hier - die Verhängung der Höchstmaßnahme geboten ist. Diese hat keinen pflichtenmahnenden Charakter....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 26/11
...dieser auch in seiner Stellung als Prokurist bis zum einvernehmlichen Abschluss der Earn-Out-Regelungen ein unbeschränktes Informations- und Einsichtsrecht in Bezug auf alle Angelegenheiten und Unterlagen des Unternehmens behält. ...“ 5 Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Kläger das operative Geschäft der Beklagten weiterhin leiten sollte. 6 Noch im September 2010 legte der damit betraute Steuerberater...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 422/13
...Ausreichend ist vielmehr, dass das Gesetz das Ziel der Verpflichtung in dem Sinne hinreichend konkret benennt, dass der Betroffene mit einer Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muss (Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 793c; Heger, Steuerberater-Jahrbuch --StbJB-- 2005/2006, 233, 244)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 99/10