...., Insolvenzsteuerrecht Rz 243; ähnlich Bartone, Der AO-Steuer-Berater --AO-StB-- 2005, 155). 16 1. b) Gemäß § 257 Abs. 1 Satz 1 InsO können die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüftermin bestritten worden sind, aus dem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung...