Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. Februar 2009 - 10 U 2272/08 - verletzt, soweit mit ihm die auf eine Zahlung in Höhe von 39.794,85 € für entgangenen Verdienstausfall gerichtete Berufung der Beschwerdeführerin vom 4. März 2008 gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30. Januar 2008 - 17 O 2307/92 - zurückgewiesen wird, die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er wird in diesem Umfang und im Kostenausspruch aufgehoben. Die...