Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Juni 2009 - 1 Ws 280/09 - und der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer Diez des Landgerichts Koblenz vom 22. April 2009 - 7 StVK 64/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Koblenz zurückverwiesen. Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14....
Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02 - verletzt den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip). Der Beschluss wird insoweit aufgehoben, als er die Revision des Beschwerdeführers zu I. als unbegründet verwirft (Tenor Ziffer 3. des Beschlusses). Die Sache wird zur...
1. Die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG durch § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 47 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.
1. Die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.
1. Gesetzliche Regelungen, die für künftige belastende Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpfen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung) sind nicht grundsätzlich unzulässig. Die unechte Rückwirkung ist mit den grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes jedoch nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und...
1. a) Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht kommt nur in Betracht, wenn ein Kompetenzverstoß der europäischen Organe hinreichend qualifiziert ist. Das setzt voraus, dass das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt. b) Vor der Annahme eines Ultra-vires-Akts ist dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines...
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
1. Der Beschluss des Amtsgerichts Heinsberg vom 6. März 2008 - 11 XVII 84/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 29. Mai 2008 - 3 T 88/08 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 22. August 2008 - 16 Wx 149/08 - verletzen die Beschwerdeführerin außerdem in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des...
Der Ausländerbehörde W. wird einstweilen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die in ihrem Bescheid vom 3. Dezember 2009 angedrohte Abschiebung des Beschwerdeführers nach Pakistan zu vollziehen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 15. September 2008 - 13 W 1413/08 - über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe verletzt den Beschwerdeführer in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. 2. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 21. November 2008 - 13 W...
1. Der Untreuetatbestand des § 266 Abs. 1 StGB ist mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zu vereinbaren. 2. Die Rechtsprechung ist gehalten, Unklarheiten über den Anwendungsbereich von Strafnormen durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (Präzisierungsgebot). 3. Der in Art. 103 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende strenge Gesetzesvorbehalt erhöht die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte.
Urteile
Bundesverfassungsgericht
2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen