.... … § 11 Vorbehalte Wir behalten uns vor, die zugesagten Leistungen zu kürzen oder einzustellen, wenn - sich unsere wirtschaftliche Lage nachhaltig so wesentlich verschlechtert hat, daß uns eine Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen nicht mehr zugemutet werden kann, oder - der Personenkreis, die Beiträge, die Leistungen oder das Pensionierungsalter bei der gesetzlichen Sozialversicherung oder...