...April 1993 - IX ZR 215/92 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 122, 297). 16 b) Danach muss der Schuldner, der das Vermögen seines Rechtsvorgängers erst übernommen hat, nachdem - wie im Streitfall - der Titel bereits rechtskräftig geworden ist, ebenso wie der Erbe nach § 785 ZPO die Möglichkeit haben, die Einwendung der beschränkten Haftung nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 ZPO geltend zu machen...