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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dies hat der Bundesgerichtshof bislang nur für Fälle bejaht, in denen der Inhaber der Forderung, gegen die aufgerechnet wird, und der Schuldner der Forderung, mit der aufgerechnet wird, als eine Einheit behandelt werden müssen (vgl. 7....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 444/10
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/15
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...., Rn. 32 ff.). 27 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/16
...Danach sind für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Bei Gesellschaften und juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort des satzungsmäßigen Sitzes ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 545/16
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 818/08
2017-08-30
BAG 4. Senat
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 61/14
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...., Rn. 33 ff.). 28 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 35/15
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 12 II. Ob die Klage begründet ist, kann vom Senat nicht abschließend entschieden werden. 13 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 504/17
2017-01-25
BVerwG 6. Senat
...Der Zweck dieses neuen Beitragstatbestands besteht wie der Zweck des früheren Gebührentatbestands des Gerätebesitzes darin, den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit normativ zu erfassen (vgl. unter 6.). 27 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/16
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...., Rn. 32 ff.). 27 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 17/16
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/15
...Die Verwirkung verfolgt allerdings nicht den Zweck, den Schuldner bereits dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger seine Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 614/16
...Danach ruht ein Arbeitsverhältnis, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, also die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und durchsetzen kann (vgl. BAG 9....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 882/16
...sei zulässig, weil die Schuldnerin die Aktien der HDW dringend benötigte, um sie in den Cash-Pool einbeziehen zu können. 39 Eine Ausnahme von den strengen Voraussetzungen für eine Aufrechnung durch die Gesellschaft wird zugelassen, wenn die Durchsetzung der Aufrechnungsbeschränkungen zu einem Schaden der Gesellschaft führen würde, weil der Anspruch der Gesellschaft nach § 66 Abs. 1 AktG gegen den Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 149/10
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...., Rn. 32 ff.). 27 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 40/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 27/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 33/15
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...., Rn. 32 ff.). 27 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 6/16