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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15 mwN, BAGE 144, 180). 23 II....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 619/12
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15 mwN, BAGE 144, 180). 24 2. Der Klageantrag zu 3. ist auf die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 616/12
2014-09-30
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15 mwN, BAGE 144, 180). 23 II....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 620/12
2012-01-17
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien. Durch die Verwirkung wird lediglich die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie dient dem Vertrauensschutz ( BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 23....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 556/09
...Er hat in diesem Zusammenhang auf den Rechtsgedanken des § 203 Satz 1 BGB Bezug genommen, wonach eine Verjährungsfrist gehemmt ist, solange Schuldner und Gläubiger über den Anspruch verhandeln....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 36/14 R
...Die im Streitfall für die Beklagte maßgebliche Institutssicherung des Sparkassenstützungsfonds des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes greift nicht ein, weil Schuldner des durch die "ProtectExpress"-Anleihe verbrieften Anspruchs nicht die Beklagte selbst ist (§ 2 Satz 3 der Satzung; vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 178/10
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...., Rn. 32 ff.). 27 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 37/15
2011-02-23
BAG 4. Senat
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 441/09
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 20/15
...Ein Konzern ist lediglich eine wirtschaftliche Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit und kann demnach nicht Schuldner der Betriebsrentenanpassung sein. Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbstständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 227/12
...Die Verwirkung verfolgt allerdings nicht den Zweck, den Schuldner bereits dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger seine Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 338/16
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 12 II. Ob die Klage begründet ist, kann vom Senat nicht abschließend entschieden werden. 13 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 407/17
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 104/17
2016-03-17
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 15/15
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 51/15
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 12 II. Ob die Klage begründet ist, kann vom Senat nicht abschließend entschieden werden. 13 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 402/17
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 7/15
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 814/08