3.446

Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63; 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62). 14 II. Der Kläger hat auch Zahlung an sich selbst verlangt und damit längstens für die Dauer seines Lebens....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 527/09
...Ein Konzern ist lediglich eine wirtschaftliche Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit und kann demnach nicht Schuldner der Betriebsrentenanpassung sein (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 21; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 54). 30 b) Die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens wird durch dessen Ertragskraft im Ganzen geprägt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 734/13
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 31/15
2015-04-21
BAG 3. Senat
...Schuldner der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 BetrAVG bleibt auch beim Berechnungsdurchgriff der Versorgungsschuldner (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 899/11 - Rn. 46). 48 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 728/13
2015-04-21
BAG 3. Senat
...Schuldner der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 BetrAVG bleibt auch beim Berechnungsdurchgriff der Versorgungsschuldner (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 899/11 - Rn. 46). 48 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 12/14
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 23/15
2014-10-21
BAG 3. Senat
...Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 25....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 866/12
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 452/08
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Der Rundfunkbeitrag muss als Vorzugslast ausgestaltet sein, die die Gegenleistung für die Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. 26 Schuldner einer Vorzugslast können nur Personen sein, denen die Leistung der öffentlichen Hand zugutekommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668, 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 34/15
...Mai 2010 - 12 U 59/09 verstoße gegen Treu und Glauben, § 242 BGB, verhelfe den Klägern nicht zum Erfolg. 39 a) Nach § 767 Abs. 1 ZPO kann der Schuldner Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch betreffen, im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 4/13
...Es kommt darauf an, wann der Schuldner seine Leistungshandlung erbringt und seine wirtschaftliche Verfügungsmacht über den geleisteten Geldbetrag verliert (BFH, Urteile vom 24. August 2004 - IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49 und vom 22. Mai 1987 - III R 47/82, BStBl. II 1987, 673). Bei Investitionen, die nach dem 31. Dezember 2006 abgeschlossen werden, sind vor dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 93/14
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 416/08
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63; 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62). 20 Der Klageantrag zu 2. ist auch hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 502/08
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 95/14
...Die im Streitfall für die Beklagte maßgebliche Institutssicherung des Sparkassenstützungsfonds des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes greift nicht ein, weil Schuldner des durch die "Bull Express Garant"-Anleihe verbrieften Anspruchs nicht die Beklagte selbst ist (§ 2 Satz 3 der Satzung; vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 182/10
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 11 II. Ob die Klage begründet ist, kann vom Senat nicht abschließend entschieden werden. Mit der vom Landesarbeitsgericht gegebenen Begründung durfte die Klage nicht abgewiesen werden. 12 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 289/17
...Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 501/15
2011-10-11
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63; 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62). 14 II. Der Kläger hat auch Zahlung an sich selbst verlangt und damit längstens für die Dauer seines Lebens....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 529/09
...Dem Kläger war es nicht verwehrt, sich auf die Wiedereinstellungsklage zu beschränken und selbst zu bewerten, welche Klage er für aussichtsreicher und welchen Schuldner er für „sicherer“ hielt. 50 4. Der Kläger ist nicht auf einen Vertrag zu den Arbeitsbedingungen verwiesen, die im Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento gelten. Das folgt aus der Auslegung von § 4 Satz 1 und Satz 2 SV....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 738/10
...Soweit der Schuldner lediglich eine Mitteilung macht, handelt es sich nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine Wissenserklärung (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 171/07 - Rn. 22, NZA-RR 2009, 499). 60 2. Auch das Schreiben der Beklagten vom 13. September 2005 enthält kein Angebot auf Abänderung des Pensionsvertrages....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 685/09