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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nur wenn sie dessen hierin zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit als den eigentlichen Gegenstand der Besteuerung zu erreichen vermag, kann die indirekte Erhebung der Steuer beim Veranstalter des Vergnügens vor dem Grundsatz der gerechten Lastenverteilung Bestand haben. 33 Sofern Schuldner der Besteuerung von Spielautomaten, wie in aller Regel und auch in Hamburg, der Veranstalter des Vergnügens...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 122/09
2013-10-15
BAG 9. Senat
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 53/13
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 326/09
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1842/08, 1 BvR 2538/08, 1 BvR 6/09
...Verhält es sich so, muss der Schuldner damit rechnen, dass der Gläubiger die gesetzlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des mit der Klage verfolgten Interesses ausschöpft (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1974 - IV ZR 163/72, NJW 1974, 1327 f.)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 159/10
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 37/14 - Rn. 17; 17. Juni 2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21 mwN). 20 II....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 137/13
...Damit endet nicht notwendig auch das Schuldverhältnis im weiteren Sinn, als die Gesamtheit der schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Das Schuldverhältnis wirkt jedenfalls als Rechtsgrund für die empfangene Leistung (§ 812 BGB) fort. Aus ihm ergibt sich für den Gläubiger im Verhältnis der Vertragsparteien die Berechtigung, die Leistung behalten zu dürfen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 4/11
...Der Geltungsanspruch des Rechts erfordert im Grundsatz, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann. Beruht die Ungewissheit über die Schuld auf rechtlichen Zweifeln des Schuldners (sog. Rechtsirrtum), ist dieser entschuldbar, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (BAG 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 160/14
...Diese sind Schuldner des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 49/15
2019-01-30
BAG 5. Senat
.... § 258 ZPO gegenwärtig bereits bestehenden Anspruch. 37 b) Der Antrag ist ebenso wenig nach § 259 ZPO zulässig. 38 aa) Ein auf die Vornahme einer künftigen Handlung gerichteter Antrag ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen. Diese Besorgnis muss zum Fälligkeitstermin bestehen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 438/17
.... § 258 ZPO gegenwärtig bereits bestehenden Anspruch. 37 b) Der Antrag ist ebenso wenig nach § 259 ZPO zulässig. 38 aa) Ein auf die Vornahme einer künftigen Handlung gerichteter Antrag ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen. Diese Besorgnis muss zum Fälligkeitstermin bestehen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 450/17
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 28/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 20/11
...Dies wird ua. dann angenommen, wenn der Schuldner die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen verhindert....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 397/10
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 10 II. Ob die Klage begründet ist, kann vom Senat nicht abschließend entschieden werden. 11 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 502/17
...Sie habe daher kein berechtigtes Interesse daran, von ihrem Schuldner bereits Zahlung zu erhalten. 14 Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da sie in zulässiger Weise aus abgetretenem Recht der B. vorgehe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 181/08
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Nach § 291 Satz 1 BGB hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an eine Geldschuld zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Unerheblich ist insoweit, ob der Anspruch nur hilfsweise geltend gemacht worden war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 f. m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 33/11
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15, BAGE 144, 180). 22 2. Der Klageantrag zu 3. ist ebenfalls zulässig. 23 a) Der Antrag ist auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 ZPO gerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 529/12
2014-01-21
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15). Zwar sind inzwischen alle für die Zeit vom 1. März 2010 bis zum 31. Mai 2012 begehrten monatlichen Teilbeträge fällig geworden; der Kläger war jedoch nicht verpflichtet, die Klage umzustellen. 21 B....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 548/11