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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 77/15
...Eine anzuwendende tarifliche Ausschlussfrist ist als rechtsvernichtende Einwendung von Amts wegen zu beachten, der Schuldner muss sich nicht auf ihre Wirkung berufen (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 26; 16....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 224/15
...In Bezug auf Barauszahlungen gilt nichts anders; auch hier gehen das Bürgerliche Gesetzbuch und die Verkehrserwartung als selbstverständlich davon aus, dass ein Schuldner für die Erfüllung seiner Barleistungspflicht nicht eine gesonderte Vergütung verlangen oder von seiner Schuld einen Betrag für die Auszahlungshandlung absetzen kann (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1993, aaO, S. 261)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 434/14
...Auch dann muss der Gläubiger (Besteller) den Eintritt der Hemmung darlegen und beweisen, wohingegen der Schuldner (Unternehmer) die Beendigung der Hemmung durch Mitteilung des Prüfergebnisses, die Erklärung, die Mängel seien beseitigt oder durch die Verweigerung weiterer Mängelbeseitigungsarbeiten nachweisen muss (BGH, Urteil vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 77/08
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 785/10
...Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 131, 316). 21 (2) Diesen Anforderungen wird der Antrag nach der gebotenen Auslegung gerecht....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 53/12
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 587/12
...Schuldner dieses Aufopferungsanspruchs wäre zwar die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 27 mwN; vgl. auch § 16 Abs. 7 WEG). Die Voraussetzungen hierfür sind aber nicht gegeben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 125/17
...Aufgrund des Schuldbeitritts haftet der Beitretende nur für Kosten der Rechtsverfolgung gegen den anderen Schuldner und für diesem gegenüber bestehende Zinsansprüche, wenn derartige Ansprüche von der Beitrittserklärung umfasst sind. Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 8. Zivilsenat - vom 24. Januar 2014 aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 168/14
...Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann der Schuldner der Grunderwerbsteuer sein, nicht aber der Notar, der eine Anzeigepflicht nach § 18 GrEStG verletzt (a.A. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 17. März 2004 5 K 59/01, EFG 2004, 867, und des FG Münster in EFG 2010, 507)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 30/13
2012-05-15
BAG 7. Senat
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 786/10
...Aufl 2014, § 37 RdNr 3a) gegenüber einem Insolvenzverwalter genügt, dass dieser Bescheid an den Schuldner adressiert ist und dem Insolvenzverwalter tatsächlich zugeht (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R - BSGE 92, 1 = SozR 4-1200 § 52 Nr 2, RdNr 7)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 18/15 R
...Juli 2013 aaO). 40 c) Da andernfalls der Zweck der Vereinbarung weitgehend verfehlt würde, enthält eine Schiedsgutachtenabrede im engeren Sinn in der Regel die stillschweigende Vereinbarung, dass der Gläubiger für die Dauer der Erstattung des Gutachtens nicht gegen den Schuldner vorgehen werde....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 41/15
...BT-Drucks. 15/3170, S. 13). 19 a) Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos zu entnehmen ist. § 24 LFGB aF ist eine gesetzliche Bestimmung, die eine strengere Haftung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 195/13
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 523/11
...Die Prüfung, welche Verhaltensweisen der Schuldner unterlassen soll, darf nicht durch eine ungenaue Antragsformulierung und einen dementsprechenden gerichtlichen Titel aus dem Erkenntnis- in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert werden. Allerdings dürfen die Anforderungen insoweit auch nicht überspannt werden, weil andernfalls effektiver Rechtsschutz vereitelt würde....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 257/13
...Dieser sah vor, dass Zahlungen der Schuldner zunächst nur angemahnt, aber nicht vollstreckt werden sollten und bei größeren Rückständen der Gemeindevorstand im Einzelfall über die jeweilige Vorgehensweise entscheidet....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 456/16
2013-10-15
BAG 9. Senat
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 688/12
...Das hat zur Folge, dass einem einbezogenen Dritten im Falle der Schädigung ein eigener Ersatzanspruch als sekundärer vertraglicher Leistungsanspruch gegen den Schuldner zusteht (BGH, Urteil vom 20. April 2004 - X ZR 250/02, BGHZ 159, 1, 4)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 145/11
...Zwar kann gemäß § 267 Abs. 1 BGB die Leistung auch durch einen Dritten bewirkt werden, wenn der Schuldner nicht in Person zu leisten hat. Der Dritte muss dann aber mit dem Willen leisten, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, wobei es nicht auf seinen inneren Willen ankommt, sondern darauf, wie der Gläubiger sein Verhalten bei objektiver Betrachtung verstehen durfte (BGH 4....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 93/12